Unterschätzen Sie nicht die Pflicht zum Erscheinen vor der Steuerberaterkammer!

Wenn sich die Steuerberaterkammer meldet und um Auskunft oder Stellungnahme bittet, wird das nicht selten als lästig empfunden. Denn es handelt sich i.d.R. um Sachverhalte aus der Vergangenheit, deren Aufbereitung in Schriftform mehr oder weniger zeitaufwendig ist und den Steuerberater von der Erledigung der Tagesroutine abhält.

Trotzdem sollte niemand die Folgen unterschätzen, die sich an eine Missachtung der Steuerberaterkammer knüpfen. Nicht nur, dass sich ein Schweigen auf ein Auskunftsersuchen nach § 80 StBerG als Berufspflichtverletzung darstellt, vielmehr kann die Auskunft nach Androhung mit einem Zwangsgeld bis zu einer Höhe von 1.000 € belegt werden, § 80a StBerG.

Sowohl Steuerberaterkammer als auch die Berufsgerichte verstehen insoweit keinen Spaß: denn die Mitwirkung des Steuerberaters ist unerlässliche Voraussetzung der Ausübung der Berufsaufsicht durch die Steuerberaterkammer. Weiterlesen

Steueroasen und Briefkastenfirmen bei der Finanzministerkonferenz

Bei der Finanzministerkonferenz im April war das Thema Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen aufgrund der Panama Papers ganz groß angesetzt. Im Nachgang haben sich schließlich die zuständigen Abteilungsleiter der Länderfinanzbehörden zusammengetan und insgesamt 14 Vorschläge zur weiteren Bekämpfung von Steuerbetrug erarbeitet. Diese sollen früher oder später umgesetzt werden und sich weiterer großer Schritt auf dem Weg zum gläsernen Bürger. Folgende Vorschläge werden in diesem Kreis diskutiert:

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