Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung durch den Abschlussprüfer

Die nichtfinanzielle Erklärung ist inhaltlich kein Pflichtprüfungsgegenstand der gesetzlichen Abschlussprüfung. Der Abschlussprüfer hat sich nur zu vergewissern, ob die Erklärung vorgelegt wurde (§ 317 Abs. 2 Sätze 4 bis 5 HGB). Hingegen hat der Aufsichtsrat einer AG die Erklärung zu prüfen (§ 171 Abs. 1 Satz 4 AktG n.F.).

Der Aufsichtsrat kann die externe Prüfung beauftragen (§ 111 Abs. 2 AktG n.F.), was regelmäßig erfolgen dürfte. Die Beurteilung des Ergebnisses einer freiwillig beauftragten externen Überprüfung der nichtfinanziellen Erklärung ist veröffentlichungspflichtig (§ 289 b Abs. 4, § 315b Abs. 4 HGB).

Naheliegend, aber keinesfalls zwingend ist die Beauftragung des gesetzlichen Abschlussprüfers mit der inhaltlichen Prüfung. Mit Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung durch den gesetzlichen Abschlussprüfer hat sich die Geschäftsstelle des IDW auseinandergesetzt. Weiterlesen

Leitlinien zur klimabezogenen Berichterstattung

Das Thema „Klima“ genießt aus guten Gründen besondere Aufmerksamkeit. Für die Unternehmensberichterstattung hat es unter anderem große Bedeutung für die nichtfinanzielle Erklärung und den Lagebericht. Die EU hat nun 30-seitige Leitlinien für eine klimabezogene Berichterstattung veröffentlicht. Diese sollen keine eigenständige Berichterstattungspflicht auslösen, sondern die Unter­nehmen sollen klimabezogene Informationen in geeigneter Form in andere finanzielle und nichtfinanzielle Informationen in ihren Berichten einbinden. Weiterlesen

Prüfung nichtfinanzieller Informationen – Herausforderungen für den Aufsichtsrat

Neuerdings müssen Unternehmen auch eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben. Sind damit alle Probleme beseitigt? Keineswegs. Auch wenn der Fokus dadurch zunehmend neben den finanziellen Informationen auf Themen wie Nachhaltigkeit und Co. liegt, bringt die neue Pflicht vor allem auch für den Aufsichtsrat neue Herausforderungen mit sich.

Nichtfinanzielle Erklärung: Derzeit keine Prüfungspflicht

Nach derzeitiger gesetzlicher Regelung muss der Inhalt der nichtfinanziellen Erklärung nicht vom Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Ihm obliegt seitens des Gesetzgebers lediglich die Pflicht zu prüfen, ob der Bericht vorliegt – das ist bisher alles. Weiterlesen

CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz verabschiedet

Vor fast einem Jahr hatte ich über den Referentenentwurf eines CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes berichtet, das die Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/95/EU zu Angaben über nichtfinanzielle und die Diversität betreffende Informationen in deutsches Recht umsetzen soll. Am 9. März 2017 hat der Bundestag das Gesetz in der Fassung des Rechtsausschusses beschlossen. Was kommt hier auf die Unternehmen zu? Weiterlesen