Privates Veräußerungsgeschäft: BFH konkretisiert eigene Wohnzwecke

In der Fachliteratur und im Experten-Blog wurde das BFH-Urteil vom 27. Juni 2017 (Az. IX R 37/16) ausgiebig besprochen. Danach liegt auch dann eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vor, wenn der Steuerpflichtige die Immobilie nur zeitweilig bewohnt und sie ihm in der übrigen Zeit zur Verfügung steht. Von der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft ausgenommen sind demzufolge Zweitwohnungen, nicht zur Vermietung bestimmte Ferienwohnungen und Wohnungen, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzt werden.

In einem aktuellen Beschluss vom 29. Mai 2018 hat der BFH (Az. IX B 106/17) nun auf die Grenzen der begünstigenden Rechtsprechung hingewiesen: Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken auf der Grundlage der BFH-Entscheidung vom 27. Juni 2017 liegt nicht vor, wenn die Wohnung dem Steuerpflichtigen nicht (jederzeit) als Wohnung zur Verfügung steht, sondern von einem Dritten zu Wohnzwecken genutzt wird und der Steuerpflichtige sich dort nur gelegentlich besuchsweise aufhält.

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Privates Veräußerungsgeschäft: Unentgeltliche Überlassung an ein Kind (Teil 2)

In Teil 1 des Beitrags ging es um das Problem, dass in Trennungsfällen auch dann beim Immobilienverkauf ein privates Veräußerungsgeschäft gegeben ist, wenn die Immobilie bis zum Verkauf noch unentgeltlich an den ehemaligen Lebensgefährten und die gemeinsamen Kinder überlassen wurde. Diesmal geht es um die Problematik der unentgeltlichen Überlassung an ein Kind, welches noch während der Überlassung die Altersgrenze des § 32 EStG überschreitet.  Weiterlesen

Privates Veräußerungsgeschäft: Unentgeltliche Überlassung an ein Kind (Teil 1)

Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt nicht vor, wenn im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung die Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Fraglich ist, ob auch die Überlassung an ein Kind unter die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken fällt.  Weiterlesen

Privates Urlaubsparadies bleibt steuerfrei

Bereits in meinem Beitrag „Privates Veräußerungsgeschäft: Zur Besteuerungsausnahme bei Ferienwohnung“ hatte ich über eine Entscheidung des FG Köln (Az: 8 K 3825/11) berichtet, wonach eine ausschließlich selbstgenutzte Ferienwohnung unter die Regelung des privaten Veräußerungsgeschäfts fallen soll.  Weiterlesen

Privates Veräußerungsgeschäft: Zur Besteuerungsausnahme bei Ferienwohnung

Werden Immobilien innerhalb von zehn Jahren nach ihrer Anschaffung veräußert, muss der Gewinn im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäftes der Einkommensteuer unterworfen werden. Dies ist bekannt. Auch bekannt ist, dass es für Immobilien, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, Ausnahmen von der Besteuerung gibt. Aktuell stellt sich die Frage, ob Ferienwohnungen unter diese Besteuerungsausnahme fallen.  Weiterlesen