Keine Rechnung eines führenden Online-Reisebüros

Online-Dienstleister und -Händler scheuen den Ausweis von Umsatzsteuer in ihren Rechnungen zuweilen wie der Teufel das Weihwasser, insbesondere wenn die Leistungen auch an Kunden mit Sitz im Ausland erbracht werden bzw. erbracht werden können. Zugegebenermaßen würde ich einem entsprechenden Mandanten angesichts der zum Teil unabsehbaren Folgen bei einer Lieferung/Dienstleistung an einen Kunden mit Sitz im Ausland – sofern möglich – auch von einem Ausweis der Umsatzsteuer abraten. Aber das darf nicht zu skurrilen Ergebnissen führen, wie ich sie kürzlich bei der Buchung einer Unterkunft über ein namhaftes Online-Reisebüro erleben musste. Weiterlesen