Keine Pauschalbesteuerung bei Betriebsveranstaltung nur für Führungskräfte

Bei Weihnachtsfeiern, Jahresabschlussveranstaltungen und Betriebsausflügen möchte das Finanzamt gerne mitfeiern, das heißt, es sieht in den Veranstaltungen „geldwerte Vorteile“ der Arbeitnehmer, die es grundsätzlich zu versteuern gilt. Der geldwerte Vorteil bleibt aber immerhin bis zu 110 EUR pro Veranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich. Und falls der anteilige Zuwendungsbetrag pro Arbeitnehmer höher als 110 EUR ist, kann der steuerpflichtige Vorteil statt individuell vom Arbeitgeber pauschal mit 25 % versteuert werden. Weiterlesen

Ab 2020: Änderungen bei der Lohnsteuer

Das bisherige Gesetzgebungsverfahren sieht eine ganze Reihe von Änderungen im Bereich der Lohnsteuer vor. Auf drei davon soll an dieser Stelle hingewiesen werden:

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DE/CH: Überdachende Besteuerung wohl unionsrechtskonform

Vor etwa eineinhalb Jahren rief das FG Baden-Württemberg den EuGH an, weil es die überdachende Besteuerung im DBA Deutschland/Schweiz für unionsrechtswidrig hielt. In der Fachwelt rief die Vorlage bereits einige Verwunderung hervor. Nun stellte auch Generalanwalt Mengozzi dar, dass dieses Vorabentscheidungsersuchen eher eine Luftnummer war. Weiterlesen