KöMoG: Kann die optierte Personengesellschaft eine Organgesellschaft werden?

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) soll Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit eingeräumt werden, sich wie eine Kaptalgesellschaft behandeln zu lassen. Infolge der Ausübung der Option wird die Gesellschaft für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen (und auch der Gewerbesteuer) materiell-rechtlich und verfahrensrechtlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Damit finden insbesondere alle Regelungen des Körperschaftsteuergesetzes Anwendung, die auf Kapitalgesellschaften oder auf Körperschaften Bezug nehmen. Gesellschaftsrechtlich bleibt die optierte Gesellschaft jedoch eine Personenhandels- bzw. Partnerschaftsgesellschaft.

Das KöMoG wird in der Praxis noch viele Fragestellungen mit sich bringen. Eine davon ist: Kann die optierte Gesellschaft Teil einer ertragsteuerlichen Organschaft werden? Weiterlesen

EuGH: Personengesellschaft doch Mitglied der USt-Organschaft | Beraterhaftung für „Ehegattenmodell“?

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die deutsche Finanzverwaltung Tochter-Personengesellschaft nicht pauschal von der Anwendung der umsatzsteuerlichen Organschaft ausschließen darf. Das ist in der Praxis gerade dafür beliebte „Ehegattenmodell“ könnte nun zur Haftungsfalle werden. Oder? Weiterlesen

Verzicht auf eine unter Nennwert erworbene Forderung des Personengesellschafters

Viele Unternehmer im Mittelstand belassen die erwirtschafteten Gewinne im Unternehmen, um damit weiter wirtschaften zu können. Oftmals ist es auch gar nicht möglich, die Gewinne (vollständig) aus dem Unternehmen herauszuziehen. Bei Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft stehen die Gewinne zwar nicht zwingend im Eigenkapital, sie sind aber zumindest im eigenkapitalähnlichen Gesellschafterverrechnungskonto. Die Gewinne wurden mithin auf das Fremdkapitalkonto des Gesellschafters umgebucht und werden der Gesellschaft insofern darlehensweise überlassen. Das Gesellschafterdarlehen führt unzweifelhaft zu Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters bei der Personengesellschaft.

Nun kann es vorkommen, dass der Gesellschafter ganz oder teilweise auf seine Forderung gegen die Gesellschaft verzichtet. Der regelmäßig aus gesellschaftsrechtlichen Gründen erfolgende Forderungsverzicht erfolgt – unabhängig davon, inwieweit die Forderung werthaltig ist – wie eine unentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts zum Buchwert erfolgsneutral (§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG mit anschließender Konfusion von Forderung und Verbindlichkeit).

Doch welche Konsequenzen treten ein, wenn der Buchwert der Forderung des Gesellschafters nicht dem Nennwert entspricht, sondern diese unter dem Nennwert erworben wurde? Weiterlesen

Abfärberegelung – Quo vadis?

Die Tätigkeit einer Personengesellschaft gilt grundsätzlich in vollem Umfang als Gewerbebetrieb, wenn auch nur teilweise oder zu einem kleinen Teil gewerbliche Einkünfte realisiert werden. Dabei spricht man von der sogenannten Abfärberegelung. Gerade in der letzten Zeit gab es hier eine positive Rechtsprechung, weshalb ein Überblick geben werden soll, was davon übriggeblieben ist. Weiterlesen

Nächste Runde bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung

Das Halten einer Beteiligung an einer gewerblich geprägten, grundstücksverwaltenden Personengesellschaft verstößt gegen das Ausschließlichkeitsgebot bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung in § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG.

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Ausschließlich ist ausschließlich (Teil II)

Bereits im Vorgängerbeitrag wurde klargestellt, dass die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen zum Ausschluss von der erweiterten Gewerbesteuerkürzung führt. Zudem hat der BFH eine weitere negative Entscheidung im Rahmen dieser Thematik gefällt.

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Vorsteuerabzug aus Rechtsberatungskosten einer KG

Wird ein Anteil an einer Personengesellschaft erworben, so dienen häufig die Immobilien im Gesellschaftsvermögen als Sicherheit im Rahmen der Kaufpreisfinanzierung. Kommt es später zu Zahlungsschwierigkeiten des Gesellschafters, droht die Zwangsvollstreckung der betrieblichen Immobilie, die es natürlich abzuwenden gilt. Wie ist in diesem Fall die Vorsteuer aus eventuellen Rechtsberatungsleistungen zu behandeln? Stehen die Leistungen in erster Linie im Zusammenhang mit mehr oder weniger privaten Belangen des Gesellschafters, da es um „seine“ Zahlungsschwierigkeiten geht? Oder sind die Leistungen als unternehmerisch veranlasst anzusehen, da sie der Abwendung der Zwangsvollstreckung einer betrieblichen Immobilie dienen?

Das FG Münster jedenfalls hat in einem aktuellen Fall einen Bezug zum Unternehmen bejaht und den Vorsteuerabzug zugelassen (FG Münster, Urteil vom 4.7.2019, 5 K 1555/16 U, NWB IAAAH-28278). Weiterlesen

Gewerblichkeit ohne Gewerbesteuer – seltsam, aber salomonisch

Vermögensverwaltende Personengesellschaften, die grundsätzlich nur Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung erwirtschaften, erzielen gewerbliche Einkünfte, wenn sie sich an einer gewerblich tätigen Gesellschaft (z.B. einem Flugzeugleasingfonds) beteiligen. Selbst bei extrem geringen Einkünften aus diesem Fonds kommt es zu einer gewerblichen Infizierung der gesamten Einkünfte der Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG. Die vom BFH entwickelte Bagatellgrenze (3 % bzw. 24.500 Euro) für die Abfärbung originär gewerblicher Einkünfte einer Personengesellschaft (vgl. z.B. BFH  v. 27.8.2014, VIII R 6/12) kommt für Einkünfte der Gesellschaft aus Beteiligungen an gewerblich tätigen Gesellschaften nicht zur Anwendung, die Bagatellgrenze gilt mithin nicht für gewerbliche Einkünfte i. S. d. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG.

So entschied das FG Baden-Württemberg am 22.4.2016 (13 K 3651/13). Der BFH hat das Urteil nun im Grundsatz bestätigt, allerdings gleichzeitig entschieden, dass die Gewerblichkeit keine Gewerbesteuer bei der vermögensverwaltenden Personengesellschaft auslöst. Das aktuelle Urteil des BFH vom 6.6.2019 (IV R 30/16) klingt seltsam, ist aber gut begründet und man kann es wohl nur als salomonisch bezeichnen.

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Gewerbesteuerfreibetrag bei Austritt des Gesellschafters

Wem und in welcher Höhe steht eigentlich der Gewerbesteuerfreibetrag zu, wenn ein GbR-Gesellschafter aus der Gesellschaft austritt, sein Anteil dem (letzten) verbleibenden Gesellschafter anwächst und der Betrieb von diesem fortgeführt wird? Mit dieser Frage musste sich jüngst der BFH befassen und hat seine bisherige Rechtsprechung geändert. Hinfällig ist damit auch die Auffassung der Finanzverwaltung in den GewStR (BFH v. 25.04.2018, IV R 8/16).

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Grunderwerbsteuer: Aggressionen bei Share-Deals

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 95 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen, kostet dieser Vorgang auch Grunderwerbsteuer. Weiterlesen