Berücksichtigung von Flüchtlingen als Pflegekinder

Da nun die Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2016 abgegeben werden, werden die Finanzämter offenbar zunehmend mit der Frage konfrontiert, ob minderjährige Flüchtlinge, die von hilfsbereiten Menschen in ihren Haushalten aufgenommen werden, als Pflegekinder berücksichtigt werden können. Sofern es bei Ihnen bzw. Ihren Mandanten insoweit zum Streit mit der Finanzverwaltung kommt, sollten Sie diese auf folgendes Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern hinweisen: Weiterlesen