Unvollständige Entscheidung des BFH zum Arbeitszimmer-Höchstbetrag

Jüngst hat der BFH mit Urteil vom 09.05.2017 (VIII R 15/15) noch einmal bestätigt, dass der Höchstbetrag für das Arbeitszimmer personenbezogen zu beurteilen ist. Dementsprechend kann auch bei Nutzung von mehreren häuslichen Arbeitszimmern in verschiedenen Haushalten  (z. B. durch Umzug) typisierend nur ein Betrag von € 1.250,– abgezogen werden. Hinsichtlich dieser Begründung ist die Entscheidung nicht zu kritisieren. Aber dann fehlt etwas ganz Entscheidendes! Weiterlesen

Verluste bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Die Änderungswut des Gesetzgeber ist bekanntlich groß und hält Bürger und Steuerberater in Atem. Wer gutmütig ist, glaubt den neuen gesetzlichen Anweisungen. Es lohnt sich aber, kritisch zu hinterfragen, ob das, was geregelt ist, dem Verfassungsrecht entspricht. Nach Richtigkeit isoliert darf man nicht fragen, aber der Begriff der Folgerichtigkeit hat durch das BVerfG seine besondere Dynamik erhalten. Weiterlesen