Welche Prüffelder wird die Finanzverwaltung 2021 ins Visier nehmen?

Für Steuerpflichtige ist es stets von besonderem Interesse, auf welche Sachverhalte die Finanzämter bei ihren Prüfungen ein besonderes Ausgenmerk legen. Zumindest für Nordrhein-Westfalen werden seitens der OFD die jährlichen Schwerpunkte bekannt gegeben. In bestimmten Bereichen lohnt es sich daher, ganz besonders penibel zu sein.

Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht

Wie schon im vergangenen Jahr werden im bevölkerungsreichsten Bundesland auch in 2021 laut verschiedener Quellen (u.a. Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe) erneut die Prüfung der EInkünfteerzielungsabsicht (Liebhaberei) bei den § 15 EStG und § 18 EStG im Vordergrund stehen. Gleichzeitig wurden sog. dezentrale Schwerpunkte für einzelne Finanzämter festgesetzt. Hier stehen jeweils bestimmte Steuerarten oder aber auch bestimmte Vorschriften im Fokus der Beamten.

Festgesetzt wurden hier: Weiterlesen

Prüffelder der Finanzämter in NRW für 2017

Alle Jahre wieder gibt die Finanzverwaltung in NRW die zentralen und dezentralen Prüffelder bekannt. Ziel dieser Bekanntgabe soll eine Arbeitserleichterung auf beiden Seiten sein, damit etwaige zur Bearbeitung der Prüffelder benötigte Belege direkt mit eingereicht werden können.  Weiterlesen

Prüffelder der Finanzämter in NRW

Jahr für Jahr gibt die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen für das laufende Kalenderjahr geltende Prüffelder bekannt. So können auch aktuell wieder die aktuellen zentralen und dezentralen Prüffelder auf der Internetseite der Finanzverwaltung  eingesehen werden.  Weiterlesen