Vorsteuerabzug aus Briefkastenrechnung ist möglich

Fraglich war, ob auch Vorsteuer gezogen werden kann, wenn auf der Rechnung des Leistenden eine Anschrift aufgeführt ist, unter der er tatsächlich keine wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet. Für den Vorsteuerabzug ist dies jedoch irrelevant, dass es nur auf die Erreichbarkeit des Unternehmers ankommt. Weiterlesen

Vorsteuer aus „Briefkastenrechnung“ – ein klassisches Drama

Erinnern Sie sich noch an den Deutschunterricht Ihrer Schulzeit? Mit dem klassischen Drama in fünf Akten wurden und werden sicher Generationen von Schülern wohl überwiegend gequält. Nun liefert uns die Rechtsprechung zum Thema Rechnungsanschrift in der Umsatzsteuer ein echtes Lehrstück. Weiterlesen