Revolution per Nebensatz: Tax-Compliance-System kann Vorsatz ausschließen (BMF) – Teil 1

Compliance hat das Koordinatensystem unternehmerischen Handelns um eine neue Dimension erweitert. Es greift allerdings zu kurz, würde man unter diesem Begriff nur ein Handeln in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht verstehen. Organisatorisch interpretiert, ist Compliance auch keine bloße Modifikation der Controlling-, der Revisions- oder der Rechtsabteilung. Als gelebtes System ist sie zugleich Teil der Unternehmenskultur. Hierdurch wird aus ihr mehr als ein Instrument zur internen und externen Pflichtenbefolgung.

Eine allgemeine Rechtspflicht zur Etablierung eines (Tax-)Compliance-Systems existiert bislang nicht. Das BMF hat nun erstmals per Verwaltungsanweisung zu einem solchen System Stellung bezogen – und einen anderen Ansatz gewählt: Compliance soll belohnt werden.

Die neue Beitragsreihe stellt diesen Ansatz vor und bewertet ihn, diskutiert die (faktische) Notwendigkeit zur Einrichtung eines Compliance-Systems bzw. zeigt die möglichen Folgen von Non-Compliance auf, befasst sich spiegelbildlich hierzu mit den Chancen für die Beraterschaft, und setzt sich schließlich mit den Blickrichtungen der Finanzverwaltung auf das Thema Tax Compliance auseinander.

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