Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens rechtzeitig stellen

Die Entscheidung des BFH zum Thema „Abzug von Refinanzierungszinsen für notleidende Gesellschafterdarlehen“ lässt wieder einmal den Blick auf eine Steuerfalle richten, die zwar sicherlich allen Steuerberatern bekannt ist, in die in der Praxis dennoch viele Berater und Mandanten hineintappen: Es geht um die rechtzeitige Stellung des Antrages nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG.

Im Klartext: Um Refinanzierungskosten im Zusammenhang mit einem GmbH-Anteil abziehen zu können, muss der Gesellschafter spätestens mit Abgabe der Einkommensteuerveranlagung gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG die Anwendung der tariflichen Einkommensteuer bzw. des Teileinkünfteverfahrens beantragen (vgl. BFH 24.10.2017, VIII R 19/16). Weiterlesen

Serie „Bilanzkosmetik“: Luft in den Bilanzen

Wie börsennotierte Unternehmen dank IFRS ihre Bilanzen schönen

Das alte Thema: Goodwill. Seit mehr als zehn Jahren wird dieser nach IFRS nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Das ist der Grund allen „Übels“. Im HGB muss ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert planmäßig abgeschrieben werden. Doch warum ist dies so problematisch?

Weiterlesen