Serie Reformen der Abschlussprüfung (Teil 3): Beauftragung des Abschlussprüfers

Bisher ist es so: Die Aktionäre wählen den Abschlussprüfer, der auf der Hauptversammlung vorgeschlagen wird. Die Vorauswahl für die Prüfungsgesellschaft erfolgt durch den Aufsichtsrat des Unternehmens. Den Prüfungsauftrag erteilt anschließend dann der Aufsichtsrat des Unternehmens.

Im Koalitionsvertrag wird die hohe Marktkonzentration auf dem Prüfermarkt erwähnt, der die Regierung entgegenwirken möchte. Als Beispiel wird hier eine öffentliche Auftragsvergabe genannt. Eine derartige Änderung der bisherigen Praxis wäre aus volkswirtschaftlicher Sicht ein erheblicher Eingriff in den Prüfermarkt.

Fragen über Fragen

Hier stellt sich die Frage: Könnte eine öffentliche Auftragsvergabe die bestehenden Probleme lösen? Wo sollte die Auftragsvergabe angesiedelt werden? Wie wird gewährleistet, dass keine Prüfungsgesellschaft bevorzugt wird? Wie soll die Auswahl der Prüfungsgesellschaft erfolgen: Mittels eines Losverfahrens oder festgelegter Kriterien, die öffentlich bekannt sind? Weiterlesen

Ein sanfter Einstieg: Drei kleine Bitten an den Umsatzsteuergesetzgeber

Vor einigen Monaten hat die EU-Kommission angekündigt, dass Überlegungen zu einer großen Reformierung der Mehrwertsteuer in Europa bestehen. Das gesamte Steuersystem soll fit gemacht werden für die neuen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Die Erfolgsaussichten eines solchen Vorhabens lassen sich an einer Hand abzählen. Bis ein Kompromiss zwischen allen Mitgliedstaaten gefunden würde, dürften Jahre vergehen. Dabei täte der deutsche Gesetzgeber der unternehmerischen Praxis schon einen großen Gefallen, wenn er eine Reihe von winzigen Details im UStG korrigieren würde. Eine Übersicht über meine persönlichen drei größten kleinen Ärgernisse im nationalen Kontext. Weiterlesen