Werbungskostenabzug: Lkw-Fahrer hat keine regelmäßige Arbeitsstätte

Das bis 2013 geltende Reisekostenrecht beschäftigt nach wie vor die Finanzgerichte und mithin auch Steuerbürger und ihre Berater. Gerade der Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte ist Bestandteil diverser Gerichtsentscheidungen der jüngeren Zeit gewesen. Zum Hintergrund: Bis einschließlich 2013 galt statt des Begriffs der „ersten Tätigkeitsstätte“ der Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte“. Wer über keine solche regelmäßige Arbeitsstätte verfügte, etwa als Lkw-Fahrer, konnte die Fahrten zur Übernahme des Fahrzeugs nach Dienstreisesätzen (also 0,30 EUR je gefahrenen Km) geltend machen und außerdem Verpflegungspauschbeträge beanspruchen. Doch es gab immer wieder Grenzfälle.

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Entfernungspauschale ab 2014 – Erste Urteile

Immer wenn der BFH eine Rechtsprechung entwickelt, die dem BMF nicht gefällt, wird das Gesetz durch den Gesetzgeber geändert. So  bei der Entfernungspauschale und dem Austausch der Begriffe regelmäßige Arbeitsstätte zur ersten Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG) geschehen. Das BMF Schreiben erläutert den Willen der Finanzverwaltung (24.10.14 BStBl I 2014, 1412). Von der qualitativen Ausrichtung der Arbeit wird nun ein „zeitliches Moment“ in den Vordergrund gestellt. Klar, dass die Finanzgerichte darüber urteilen müssen; eine Beschäftigungsgarantie für die Zukunft. Jetzt gibt es die ersten Resultate. Weiterlesen