Restschuldbefreiung: Neustart nach Insolvenz wird erleichtert

Am 18.12.2020 hat der Bundesrat dem am Vortrag vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens zugestimmt (BR-Drs.761/20 (B), BT-Drs. 19/21981, 19/25251, 19/25322). Überschuldete Unternehmen und Verbraucher sollen damit jetzt schneller aus der Insolvenz herauskommen.

Hintergrund

Mit der sog. Restschuldbefreiung können Schuldner nach der InsO unter bestimmten Voraussetzungen von nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber ihren Gläubigern befreit werden. Das gibt ihnen dann die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Allerdings beträgt die Dauer eines solchen Restschuldbefreiungsverfahrens bislang sehr Jahre – eine sehr lange Zeit, die in den meisten Fällen verhindert, dass ein insolventes Unternehmen überhaupt nochmal auf die Beine kommt. Hinzu kommt, dass die geltende Regelung nicht mit einer EU-Regelung zu Restrukturierung und Insolvenz im Bereich der Entschuldung vereinbar ist. Das ändert sich jetzt.

Was ändert sich?

Gerade mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sollen „redliche Schuldner schneller die Möglichkeit für einen Neuanfang“ erhalten. Das bedeutet: Weiterlesen

Restschuldbefreiung im Insolvenzrecht wird neu geregelt

Der Bundestag hat am 9.9.2020 in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens debattiert und ihn zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen (BT-Drs. 19/21981). Überschuldete Unternehmen und Verbraucher sollen schneller aus der Insolvenz herauskommen. Weiterlesen

Verkürzte Restschuldbefreiung für überschuldete Verbraucher

Überschuldete Verbraucher können darauf hoffen, dass Sie demnächst eine schnellere Restschuldbefreiung erlangen können. Künftig wird die Restschuldbefreiungsfrist nur noch drei Jahre beantragen, allerdings wird es eine – nicht ganz leicht zu verstehende – Übergangsfrist geben. Anfang November hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz dazu Folgendes bekannt gegeben (Infoblatt vom 7.11.2019):

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Dummheit wird auch vom Finanzamt bestraft

Außenprüfung, Sonderprüfung, Steuerfahndung – alles für die Katz‘. Die wohl meisten Steuerbetrüger scheitern schon an mangelnder Intelligenz in Verbindung mit einer Kontrollmitteilung zwischen Finanzbehörden. Einen besonders dreisten Fall urteilte nun der BFH ab. Weiterlesen