Gut gemeint ist nicht gut gemacht: Warum die Bundesregierung mit der Ver-schärfung der Rotationspflicht für Wertpapierinstitute übers Ziel hinausschießt

Wieder einmal trifft es die Kleinen

Fast verdeckt hat die Bundesregierung ein neues Gesetz beschlossen, das kurz vor Silvester 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde: Das Kreditzweitmarktförderungsgesetz. Es betrifft unter anderem die Abschlussprüfung. Ach ja? Ja, Sie haben richtig gelesen. Doch es wurde keineswegs an der Reform für die „Großen“ gearbeitet, sondern vielmehr die Gesetze für die „Kleinen“ verschärft. Was genau es damit auf sich hat und wieso der Gesetzgeber hier meines Erachtens etwas zu streng ist? Die Antwort dazu erhalten Sie in diesem Beitrag.

Was der Gesetzgeber beschlossen hat

Die branchenübergreifende externe Rotationspflicht nach zehn Jahren war einer der Folgen des Wirecard-Skandals. Zur Erinnerung: Im Herbst 2021 standen die Bundestagswahlen an, daher war der Reformdruck sehr hoch und es wurde im Mai 2021 das FISG (Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität) im Bundestag beschlossen.

Während die EU bei weiteren Reformen der Abschlussprüfung schon vor einiger Zeit auf die Pause-Taste gedrückt hat (siehe meinen Beitrag „Vertane Chance – EU-Kommission verschiebt Reform der Abschlussprüfung“) prescht Deutschland weiter voran. Der Name ist mindestens so sperrig wie von der Reform im Mai 2023: Kreditzweitmarktförderungsgesetz.

Der Hintergrund des neuen Gesetzes, das Ende 2023 beschlossen wurde, ist der hohe Bestand notleidender Kredite in den Bilanzen europäischer Banken. Weiterlesen

Vertane Chance – EU-Kommission verschiebt Reform der Abschlussprüfung

Die Causa Wirecard…. auch für die Abschlussprüfung gab es noch vor der Bundestagswahl im September 2021 die ersten Gesetzesreformen, die beschlossen wurden. Darin wurde unter anderem die Haftung verschärft und die Rotationspflicht für alle Unternehmen von öffentlichem Interesse nach zehn Jahren festgelegt. Auch auf EU-Ebene sollte es Reformen geben, denn Wirecard hat auch diese aufgeschreckt.

Doch wie so oft: Sobald das Interesse an einem Skandal gesunken ist, stehen die Reformvorschläge wieder auf dem Abstellgleis. Eine vertane Chance, wie ich finde.

EU-Kommission drückt auf die Pause-Taste

Wirecard war auch für die EU-Kommission eine Art Weckruf: Die Themen Marktkonzentration sowie die Qualität der Abschlussprüfung sind die relevanten Themenfelder. Doch dieser Weckruf hat offenbar nicht dazu geführt, dass weitere Reformen auf EU-Ebene diskutiert werden. So standen in Deutschland beispielsweise auch das Thema Joint bzw. Shared Audit auf der Agenda, um so der Marktmacht der Big4 entgegenzuwirken. Bisher wenig diskutiert wurde die Einführung von Mindest-Honoraren. Denn durch die Einführung der Rotationspflicht vor einiger Zeit gibt es hier einen Preiswettbewerb. Weiterlesen

Vier gewinnt: Big4 gewinnen durch Abschlussprüfer-Rotation neue Mandate

Zu Beginn der 2000er Jahre häuften sich die großen Bilanzskandale. Aus Expertensicht muss dies eine sehr spannende Zeit gewesen sein. Enron, Parmalat, Flowtex und Co. und der Untergang von Artur Andersen. Aus Big5 wurden Big4. Leider war ich damals noch zu jung, um dies „live“ mitzuerleben.

In den letzten beiden Jahrzehnten hat sich viel getan. Seit dem Enron-Skandal ist es nicht mehr zulässig, dass eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gleichzeitig prüfungsnahe Dienstleistungen erbringt und den Abschluss dann anschließend prüft. Dies war bei Enron der Fall gewesen: Beratung zur „kreativen“ Buchführung und anschließend die Bestätigung des Abschlusses. Sarbanes-Oxley-Act, Corporate Governance und Co. kamen seither dazu. Wie der aktuelle Fall um den Möbelkonzern Steinhoff jedoch zeigt, können derartige Vorschriften Bilanzfälschung nicht verhindern. Weiterlesen

Führt die externe Rotationspflicht zu einer Verringerung der Marktkonzentration auf dem Prüfermarkt?

Seit der Finanzkrise hat das Vertrauen des Kapitalmarktes in die Qualität der externen Abschlussprüfung gelitten. Um die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu gewährleisten, wird es nunmehr eine sog. externe Rotationspflicht geben. Bisher war nach sieben Jahren eine interne Rotation durch den Wechsel des verantwortlichen Prüfungspartners in der Prüfungsgesellschaft ausreichend (inkl. bestimmter Karenzzeiten).

Durch das neue Gesetz wird die externe Rotation verpflichtend. So beträgt die maximale Prüfungszeit nach dem neuen Gesetz 20 Jahre. Es gibt nach zehn Jahren eine Weiterlesen