Rückzahlung von Corona-Soforthilfen: Außer Spesen nix gewesen!?

Nach der großzügigen Gewährung staatlicher Corona-Soforthilfen im Frühjahr 2020 droht jetzt Unternehmern und Freiberuflern bei fehlendem Liquiditätsengpass die Rückzahlung der Subventionen. Was ist zu beachten?

Hintergrund

Die Soforthilfen wurden in den ersten Monaten der Corona-Pandemie als Billigkeitsleistung für kleine Betriebe und Freiberufler, die aufgrund der Corona-Krise in eine existenzielle Notlage geraten sind, gewährt und sollten dazu dienen, die Verbindlichkeiten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten zu begleichen. Entgangene Umsätze und Gewinne konnten damit nicht ersetzt werden.

Letztmalige Antragstellung war am 31.5.2020 möglich, danach starteten die Überbrückungshilfeprogramme des Bundes. Die Gewährung der Soforthilfen von 9.000 € bzw. bis zu 15.000 € erfolgte auf der unternehmerischen Prognose eines Liquiditätsengpasses in den nächsten drei Monaten ab Antragstellung, in denen aus den Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb der regelmäßige Finanz- und Sachaufwand nicht mehr gedeckt werden konnte.

Rückzahlungsverpflichtung bei fehlendem Liquiditätsengpass

Zeigt dann der spätere Rückblick, dass ein Liquiditätsengpass gar nicht oder nicht in geltend gemachter Höhe vorlag, muss dies im Rückmeldeverfahren der Bewilligungsstelle angezeigt und der zu viel erhaltene Betrag rückerstattet werden. Streitpunkt ist jetzt die unterschiedliche Handhabung der Länder bei der Definition des Liquiditätsengpasses und der hieraus resultierenden Rückzahlungskonsequenzen, insbesondere in Bezug auf die Anerkennung von Personalkosten bei der Bestimmung des Engpasses: Weiterlesen

Keine Honorarrückzahlung bei fehlender oder falscher Rechnung

Der BGH (v. 07.03.2019 – IX ZR 143/18) hat im anwaltlichen Bereich entschieden, dass ein Rechtsanwalt erhaltene Vorschüsse nach Mandatsbeendigung abzurechnen hat, sog. Schlussrechnung. Im Streitfall wurde das Mandat fristlos gekündigt und der Rechtsanwalt hatte Vorschüsse erhalten, die über seine geleistete Tätigkeit hinausgingen. Der Mandant begehrte Rückzahlung. Der Rechtsanwalt hatte keine Schlussrechnung erstellt, obwohl das Gericht sogar dazu aufgefordert hatte.

Das Gericht gab dem Mandanten recht. Der Rechtsanwalt ist zur Rückzahlung der Vorschüsse verpflichtet, die seine tatsächlich erbrachte Tätigkeit übersteigen. Das Interessante an der Entscheidung ist, dass der BGH ausführt, dass sich dieser Anspruch aus dem Auftragsrecht ergibt und nicht aus Bereicherungsrecht. Weiterlesen

Schwache Argumentation des Fiskus bei wertlos gewordenen Aktien

Tatsächlich kommt es vor, dass Aktien schlicht wertlos verfallen und schließlich von der depotführenden Bank ersatzlos ausgebucht werden. Nach dem logischen Menschenverständnis sollte in solchen Fällen ein Verlust aus Kapitalvermögen in Höhe der Anschaffungskosten der Aktien vorliegen. Dies sieht der Fiskus jedoch anders. Weiterlesen

Falscher Mehrwertsteuerausweis – Muss die Differenz zurückgezahlt werden?

Wird in einer Rechnung zu viel Mehrwertsteuer ausgewiesen, kann der Steuerbetrag berichtigt werden. Die bis dahin geschuldete Extra-Steuer wird dann vom Finanzamt erlassen bzw. erstattet. Doch muss dem Kunden diese Differenz zurückgezahlt werden? Ein Beitrag in der aktuellen NWB-Ausgabe gibt Anlass zur Klarstellung. Weiterlesen