Update Bilanzkosmetik: Sale-and-lease-back dank BFH weiterhin möglich

BFH kippt Entscheidung des Finanzgerichts

In einem aktuellen Urteil (IV R 33/13) hatte der BFH folgenden Fall vorliegen: Der Betriebszweck des Unternehmens A ist das Verleasen von Wirtschaftsgütern. Diese Wirtschaftsgüter kaufte sie von Unternehmen B, an die sie die Wirtschaftsgüter wiederum über die Laufzeit eines Leasingvertrages von 48 Monaten verlieh. Ferner wurde eine sog. Rückkaufvereinbarung getroffen: Demnach musste Unternehmen B auf Verlangen von Unternehmen A das Leasingobjekt nach Ende der Laufzeit zurückkaufen. Als Rückkaufpreis wurden 20 % des Nettokaufpreises abzüglich entstandener Kosten wie beispielsweise Überführungskosten vereinbart. Die Wirtschaftsgüter wurden in der Bilanz des Unternehmens A im Anlagevermögen ausgewiesen.

Klingt kompliziert? Ja, ist es auf den ersten Blick auch. Kurz gesagt: Diese Konstellation wurde sicherlich aus bestimmten Gründen gewählt. So etwas denkt sich niemand alleine aus Spaß an der Freude aus. Ein bisschen bilanzkosmetische und möglicherweise auch rechtliche Gründen mögen dabei gewesen sein. Weiterlesen

Sale-lease-back und Andienungsrechte – Wirtschaftliches Eigentum als Dauerbaustelle des BFH

Eine Dauerbaustelle der Bilanzierung in sämtlichen Rechtskreisen ist das Leasing. International hat man sich mit dem Konzept der Bilanzierung des right of use, d.h. der Bilanzierung des schwebenden Geschäfts „Nutzungsrecht“, zumindest auf der Seite des Leasingnehmers von der traditionellen Alles-oder-nichts-Entscheidung bei der persönlichen Zuordnung des Leasingobjekts gelöst. In der handelsrechtlichen Bilanzierung gilt grundsätzlich die allgemeine Regel, nach der ein Leasingobjekt dem wirtschaftlichen Eigentümer zuzuordnen ist (§ 246 Abs. 1 Satz 2 HGB). Für das Leasing stellen die Handelsbilanzierer dabei jedoch meist keine eigenen Überlegungen an, sondern folgen der steuerlichen Auffassung zur Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums. Nun hat sich wieder einmal der BFH mit einer Konstruktion befasst und ist mit seinem Urteil v. 13.10.2016 dabei der bisherigen Leitlinie gefolgt. Weiterlesen

Serie „Bilanzkosmetik“: Mehr Schein als Sein? Teil II

Teil II: Es geht ans Eingemachte oder Bilanzkosmetik à l‘Arcandor

Eigentlich wollte ich im zweiten Teil über Pensionsverpflichtungen schreiben. Doch heute ist mir irgendwie eher nach Sale-and-lease-back. Die Pensionsverpflichtungen können auch noch einen Monat warten. Denn dann naht das Ende des Kalenderjahres. Und damit auch bei vielen Unternehmen das Ende des Geschäftsjahres. Thema Jahresabschlussvorbereitungen. Dort spielen auch Pensionsverpflichtungen in Form von Rückstellungen eine wichtige Rolle. Weiterlesen