Sind die Richtsätze des BMF eine geeignete Schätzungsmethode?

Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und – wenn ja – unter welchen Voraussetzungen ein äußerer Betriebsvergleich in Gestalt einer Schätzung anhand der Richtsätze der amtlichen Richtsatzsammlung des BMF zulässig ist. So lautet ein aktueller Beschluss des BFH vom 14.12.2022 (X R 19/21).

Worum geht es? Hier zunächst der Sachverhalt in aller Kürze:

Der Kläger betrieb eine Diskothek. Eine Außenprüfung beanstandete die Kassen- und Buchführung als formell ordnungswidrig. Nicht nur das Finanzamt, sondern auch das FG Hamburg gelangte zu einer grundsätzlichen Schätzungsbefugnis. Es kam dann zu einem verfahrensrechtlichen „Hin und Her“. Es bleibt aber festzuhalten, dass das FG bei der Schätzung für den Ansatz eines Rohgewinnaufschlagsatzes von 300 Prozent „nur“ auf die Richtsatzsammlung des BMF zurückgegriffen hat.

Nun ging der Fall vor den BFH – und zwar bereits zum zweiten Mal in der gleichen Sache

Zwischen den Zeilen ist zu lesen, dass dem BFH offenbar das gesamte Verfahren nicht schmeckt. Weiterlesen

Z-Bons fehlen – Richtsatzschätzung auch bei Einnahmen-Überschussrechnern

Ich gebe zu, dass ich immer wieder erstaunt bin, dass es auch im Jahre 2019 noch Fälle vor den Finanzgerichten gibt, in denen es um fehlende Z-Bons geht. Man sollte doch meinen, dass es sich bei den Betreibern von Gaststätten seit mindestens einem Jahrzehnt herumgesprochen haben sollte, dass fehlende Z-Bons beim Einsatz von Registrierkassen Teufelszeug sind. Aber weit gefehlt. Kürzlich hat es sogar ein Fall vor den BFH geschafft – wenn auch nur im Rahmen einer „abgeschmetterten“ Nichtzulassungsbeschwerde (BFH 8.8.2019 X B 117/18). Worum ging es?

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Hinzuschätzungen bei einer GmbH – vGA, wo man sie nicht erwartet

Geht es um das Thema „Hinzuschätzungen“ im Gastrobereich, wird in erster Linie an Fragen der Schätzungsmethoden sowie der ertrag- und umsatzsteuerlichen Konsequenzen gedacht. Das Verfahrensrecht ist weniger im Blick. Dass dies jedoch von besonderem Interesse sein kann, zeigt ein jüngst vom BFH entschiedener Fall, in dem es um Hinzuschätzungen bei einer GmbH ging (BFH  v. 12.06.2018, VIII R 38/14). Danach gilt:

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Die BP muss ihr Schätzungsergebnis ausführlich begründen

Bereits mehrfach habe ich mich hier mit den (Un-)Sicherheitszuschlägen bei fehlerhafter Kassenführung bzw. bei GoBD-Verstößen befasst (siehe dazu unten). Heute mache ich es mir einfach und verweise nur kurz auf das BFH-Urteil vom 20.3.2017 (X R 11/16) sowie auf den BFH-Beschluss vom 26.2.2018 (X B 53/17). Letztlich ist eine einheitliche Linie des BFH zu erkennen, und die besagt, dass das Ergebnis einer Schätzung:

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Schätzchen, ich schätze die Schätzung ist nicht o.k.!

In der Praxis kommt es leider immer wieder vor, dass Schätzungen des Finanzamtes überhöht erscheinen oder schlicht an der Realität vorbeigehen. Ganz aktuell hat der BFH wieder dargelegt, dass dies auch zu Verfahrensfehlern führen kann. Weiterlesen

FG Köln: Ohne Organisationsunterlagen wird geschätzt!

Vielleicht kann es der eine oder andere nicht mehr hören, aber dennoch nehme ich den aktuellen Beschluss des FG Köln vom 6.6.2018 (15 V 754/18) zum Anlass, um erneut dringend darauf hinzuweisen, dass das Fehlen der Organisationsunterlagen zur Kasse (Kassenführung) zu empfindlichen Hinzuschätzungen führen kann. In einem Fall, der derzeit vor dem FG Köln verhandelt wird, hat das Finanzamt sogar eine Hinzuschätzung von 10 Prozent für gerechtfertigt gehalten. Diese wird im Laufe des FG-Verfahrens sicherlich noch reduziert werden müssen, aber dennoch zeigen die Entscheidung und vor allem der zugrundeliegende Sachverhalt, dass weder die Finanzämter noch die Finanzgerichte auf die Organisationsunterlagen verzichten werden.

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Finanzamt muss Schätzungsgrundlagen verständlich dokumentieren

Zugegeben: Die meisten Gastronomen, bei denen es zu Hinzuschätzungen gekommen ist, lassen sich durch die Betriebsprüfung einschüchtern, weil ihnen a) ein Konvolut von Kalkulationsunterlagen vorgelegt wird und b) der leise Hinweis auf die mögliche Abgabe des Falles an die Straf- und Bußgeldstelle Sorgen bereitet. Hin und wieder schafft es dann aber doch ein Fall bis zum Finanzgericht. Das ist zumeist dann (nur) der Fall, wenn die Hinzuschätzung als wesentlich zu hoch empfunden wird und man seine Erfolgsaussichten für gut befindet.

Ein solcher Fall hat es vor das FG Nürnberg geschafft, wenn auch – zunächst – nur im AdV-Verfahren (FG Nürnberg, Beschluss vom 12.4. 2018, 2 V 1532/17). Einen interessanten Absatz aus der Entscheidung gebe ich der Einfachheit halber im Wortlaut wieder:

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Urteil zur Kassenmanipulation – deutliche Ohrfeige für das FG Münster?

Vor einiger Zeit hatte ich als Aufreger des Monats das Urteil des FG Münster vom 29.3.2017 (7 K 3675/13 E,G,U) kritisiert. Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Frisörbetrieb sein Kassensystem offen mit der Software Microsoft Access verknüpft. Eine tatsächliche Manipulation lag nicht vor. Und sie war auch wohl schwierig und nur mit Software-Kenntnissen durchzuführen. Dennoch reichte dem FG allein schon die theoretische Möglichkeit einer Manipulation, um eine Hinzuschätzung von Erlösen zuzulassen. Gegen das Urteil ist glücklicherweise Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden, die nun vom BFH als begründet gewertet worden ist (X B 65/17).

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Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern

Verwendet ein Unternehmer keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern, so berechtigt dies allein das Finanzamt nicht zur Hinzuschätzung. Dies hat das FG Köln mit Urteil vom 7.12.2017 (15 K 1122/16) für den Fall der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung entschieden.

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Zwei weitere Urteile zum Thema „Hinzuschätzung“ bei GoBD-Verstößen

In meinem letzten Blog „Hinzuschätzung bei GoBD-Verstößen“ habe ich einige Urteile genannt, die die Finanzverwaltung möglicherweise zitieren wird, wenn sie im Rahmen der Prüfung der (digitalen) Buchhaltung formelle Verstöße feststellt. Auch habe ich Urteile aufgeführt, mit deren Hilfe die Höhe der Hinzuschätzung möglicherweise gemindert werden kann.

Heute möchte ich zwei weitere Verfahren nennen:

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