Länderspezifische Berichterstattung über Gewinne und Steuerzahlungen: Idee ohne Umsetzung?

Hohe Gewinne, geringe Steuerzahlungen. Welcher Mittelständler träumt nicht davon? Multinationale Konzerne wie beispielsweise IKEA, Starbucks und Co. schaffen es, ihre Steuerlast zu minimieren. Die Thematik ist nicht neu. Die Empörung darüber auch nicht mehr. Sie kam auf, als die immense Staatsverschuldung einzelner EU-Länder aufgedeckt wurde. Nicht nur Griechenland, Italien und Co. haben eine sehr hohe Staatsverschuldung im Vergleich zum BIP – auch Deutschland gehört dazu. Offiziell ausgewiesen hat Deutschland derzeit ca. nur 2,2 Billionen Euro Schulden. Aber eben nur offiziell. Inoffiziell sind es viel mehr.

Durch die Steuervermeidung großer Konzerne entgehen den EU-Staaten schätzungsweise pro Jahr ungefähr 50 bis 70 Milliarden Euro. Mal abgesehen davon, dass ein Unternehmen sich nie über Steuerzahlungen freuen wird: Weiterlesen

Kann ich meine Steuern bar bezahlen? (… und warum sollte ich das wollen?)

Steuerzahlungen sorgen in aller Regel für überschaubare Begeisterung (wenn es sich denn nicht gerade um eine Erstattung handelt). So mancher hat dann auch noch Extrawünsche, was die Zahlungsart angeht: eine Barzahlung soll es sein. Und wie so oft im Steuerrecht stellen sich zwei Fragen: 1. Was soll das? 2. Geht das?

Der Kollege Iser hatte hier vor einigen Monaten über einen Fall berichtet, in dem ein Steuerzahler versucht, sein – vermeintliches – Recht auf Barzahlung durchzusetzen. Ich gebe gleich offen zu: so richtig viel kann dem Anliegen nicht abgewinnen. Denn mir erschließt sich der Sinn einfach nicht. Weiterlesen

Freiwillige Zahlungen auf ein zu erwartendes BP-Mehrergebnis

Zeichnet sich im Rahmen einer Betriebsprüfung ab, dass es zu einem erheblichen Mehrergebnis kommen wird und ist zudem davon auszugehen, dass es noch einige Monate dauern wird, bis die Bescheide erlassen werden, so ist den Mandanten gegebenenfalls zu raten, vorweg eine „freiwillige Steuerzahlung“ zu leisten. Das FG München hat hierzu entschieden: „Nachzahlungszinsen sind aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, soweit der Steuerpflichtige auf die sich aus der Steuerfestsetzung ergebende Steuerzahlungsforderung bereits vor Wirksamkeit der Steuerfestsetzung freiwillige Leistungen erbracht und das Finanzamt diese Leistungen angenommen und behalten hat.“ (FG München , Urteil vom 26.10.2015, 7 K 774/14). Weiterlesen