Corona: „außerordentliche“ Mietrückstände des Vermieters?

Durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie wurde ein temporärer Kündigungsausschluss bei rückständigen Mietzahlungen im Zeitraum bis 30.06.2020 verankert. Die Zielrichtung des Gesetzes, soziale Härten infolge der coronabedingten Sondersituation abzumildern, ist zu begrüßen. In der Folge wirft dieser Eingriff in das Verhältnis von Mieter und Vermieter aber einkommensteuerliche Sonderfragen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auf.

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Ferienwohnungen muss man auch mit Ferienwohnungen vergleichen!

Auch bei Ferienwohnungen muss eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegen, damit entsprechende Werbungskostenüberschüsse steuermindernd berücksichtigt werden können. Streitgegenständlich ist dabei häufig die Ermittlung der ortsüblichen Vermietungszeit.

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Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung – Datenerhebung

Zur Ermittlung der ortsüblichen Belegungstage von vermieteten Ferienwohnungen können von den Statistischen Landesämtern ermittelte Auslastungszahlen der Ferienwohnungen zugrunde gelegt werden, nicht hingegen die ortsüblichen Auslastungszahlen der insgesamt angebotenen Betten im Ort. Darauf, ob diese Zahlen auch veröffentlicht worden sind, kommt es nach einer aktuellen Entscheidung des FG Mecklenburg-Vorpommern nicht an.

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Prognosezeitraum bei Vermietung eines Home-Office

Kürzlich hatte der BFH entschieden, dass eine objektbezogene Überschussprognose erforderlich ist, wenn ein Arbeitnehmer eine Einliegerwohnung als Home-Office an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke vermietet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich nicht um die Vermietung von Wohnraum, sondern um die Vermietung zu gewerblichen Zwecken handelt, da die Räume dem Arbeitgeber zur ausschließlichen Erfüllung von dessen betrieblichen Zwecken überlassen werden (BFH 17.4.2018, IX R 9/17).

In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage, wie eine solche Überschussprognose vorzunehmen ist und – vor allem – wie lang der Prognosezeitraum sein muss. Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Juni 2017

Wie gewohnt an dieser Stelle wieder drei neue Anhängigkeiten beim Bundesfinanzhof im München. Diesmal geht es um den Einfluss statistischer Erwartungen auf die Überschussprognose bei Vermietung und Verpachtung, die Frage nach der Vorschrift bei Veräußerung von Vorratsgesellschaften und um eine (neue) Frage zum nachträglichen Schuldzinsenabzug.  Weiterlesen

Ferienwohnungen: Nachträglicher Ausschluss der Eigennutzung als „Rettungsanker“

Jeder, der Mandanten berät, die Ferienwohnungen besitzen und daraus Verluste erzielen, kennt es: Eines Tages fordert das Finanzamt eine Überschussprognose an. Ist diese – wie so oft – negativ, wird die Finanzverwaltung den Verlustabzug mitunter auch rückwirkend versagen. Kritisch sind dabei insbesondere die Fälle, in denen die Ferienwohnungen auch selbstgenutzt werden oder die Eigennutzung zumindest vorbehalten ist. Ein interessantes Urteil hat nun das FG Köln gefällt; dieses könnte in bestimmten Fällen als „Rettungsanker“ dienen. Danach kann nämlich typisierend selbst dann von einer Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen werden, wenn der Steuerpflichtige die Eigennutzung erst nachträglich ausschließt (FG Köln, Urteil vom 17.12.2015, 10 K 2322/13). Im Einzelnen gilt: Weiterlesen