Kapitalmaßnahmen von Hewlett-Packard, eBay und Vodafone: Urteilsserie des BFH

„Kaufe am Ort“, so lautet das Credo vieler Fachhändler und ihrer Kunden. Übertragen auf Anleger könnte es lauten „Kauft Aktien deutscher Kapitalgesellschaften“. Wahrscheinlich haben sich dies Anleger von Hewlett-Packard, eBay und Vodafone auch gedacht, nachdem sie sich zunächst mit diversen Kapitalmaßnahmen der Konzerne und im Anschluss mit steuerlichen Problemen konfrontiert sahen. Während diese in Sachen „Hewlett-Packard“ und „eBay“ nach einer Urteilsserie des BFH nun offenbar ausgeräumt sind, geht die Sache „Vodafone“ in die nächste Runde, möglicherweise sogar bis vor den EuGH.

Worum geht es? Ich möchte die Fälle hier nur in aller Kürze vorstellen. Zunächst zu den Fällen „Hewlett-Packard“ und „eBay“: Weiterlesen

Verlustnutzung in Verschmelzungsfällen ist kein Gestaltungsmissbrauch

Bei der Verschmelzung einer gewinnträchtigen mit einer verlustbehafteten Kapitalgesellschaft wird regelmäßig darauf geachtet, dass die Gewinngesellschaft auf die Verlustgesellschaft verschmolzen wird – und nicht umgekehrt.

Nur so bleiben die Verlustvorträge der Kapitalgesellschaft erhalten und können weiter genutzt werden, auch wenn es nach außen hin vielleicht nicht immer schön wirkt, wenn die eigentlich marode Gesellschaft weiter existiert und die solide Gesellschaft vom Markt verschwindet. Weiterlesen

Grunderwerbsteuerbefreiung im Konzern – BFH gibt dem Gesetz einen Sinn

Die Grunderwerbsteuer unterliegen standardmäßig Änderungen der Rechtsträgereigenschaft an einem Grundstück. Bei Gesellschaften greift diese Sichtweise allerdings etwas zu kurz. Werden Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft übertragen, kommt es zu keinem Rechtsträgerwechsel am Grundstück. Bei Erreichen bestimmter Schwellen an Anteilsübertragungen wird daher auch ohne Rechtsträgerwechsel am Grundstück ein grunderwerbsteuerbarer Tatbestand ausgelöst (siehe § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG).

Gerade im Bereich der Umstrukturierung von Unternehmen kann die Grunderwerbsteuer ein Hindernis sein, denn Umwandlungsvorgänge führen regelmäßig zu Änderungen in der Beteiligungsstruktur von Gesellschaften. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber mit § 6a GrEStG eine Steuervergünstigung geschaffen, die Abhilfe leisten soll. Allerdings erfasst diese an sich gut gemeinte Vergünstigung aufgrund ihrer Ausgestaltung nur einen kleinen Anwendungsbereich. Nun hatte der BFH Gelegenheit, sich mit § 6a GrEStG zu beschäftigen und hat dankenswerter Weise der Vorschrift einen sinnvollen und vor allem praktischen Anwendungsbereich gegeben (Urteil vom 22.08.2019 – II R 18/19). Weiterlesen

Umwandlungshemmnis „Investitionsabzugsbetrag“

Zugegebenermaßen bin ich kein Freund von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) – zumindest wenn sie aus steuerlichen Gründen „nicht unbedingt benötigt werden.“ Anders ausgedrückt: Wenn ohnehin genügend Liquidität vorhanden ist und die Gewinne stabil sind, Spitzen also nicht „geglättet werden müssen“, ist die Bildung eines IAB meines Erachtens zu hinterfragen. Zudem entsteht eine gewisse „Sucht der Steuerpflichtigen“ nach der Bildung von IAB. Ich weiß allerdings, dass ich mit meiner Meinung eher allein dastehe.

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Vorsicht: „Steuerfalle Fristablauf 31. Mai“

Der 31. Mai ist seit jeher für Steuerzahler ein bedeutendes Datum, da üblicherweise die nicht beratenden Steuerpflichtigen bis zu diesem Stichtag ihre Steuererklärung abgeben müssen (auch wenn sie das häufig nicht bis zu diesem Termin tun). Ich möchte heute aber auf zwei Fristen hinweisen, die nicht allen geläufig sind und daher immer wieder vergessen werden:

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