Internationale Entwicklungen zur Fortführungsprämisse (Going Concern)

Sowohl nach den handelsrechtlichen Regelungen als auch nach den IFRS ist der Rechnungslegung die Fortführung der Unternehmenstätigkeit solange zugrunde zu legen, solange dem keine Fortführungshindernisse entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB, IAS 1.25 f.). Unter anderem öffentlichkeitswirksame Insolvenzen wie „Wirecard“ haben IAASB und Accountancy Europe veranlasst, über die Fortführungsannahme in Rechnungslegung und Abschlussprüfung nachzudenken.

Ansatzpunkt der Überlegungen ist die Erwartungslücke zwischen den Erwartungen der Abschlussadressaten und den Anforderungen an Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Die angedachten Maßnahmen sollen ggf. der Wissenslücke bei den Adressaten, einer etwaigen Leistungslücke der Abschlussprüfung und ggf. einer Entwicklungslücke der Prüfung im Hinblick auf neue Anforderungen entgegenwirken. Weiterlesen

Pleite des Mandanten = Pleite des Steuerberaters?

Im letzten Blog hatte ich mich mit den Pflichten von Abschlussersteller und Abschlussprüfer im Zusammenhang mit einer Gefährdung der Unternehmensfortführung befasst. Ein aktuelles Urteil des BGH zur Haftung des Steuerberaters bei unzutreffender Annahme der Unternehmensfortführung im von ihm erstellten Jahresabschluss gibt Anlass, die Pflichten des beauftragten externen Erstellers näher zu beleuchten. Das Thema betrifft dabei nicht nur Steuerberater, sondern auch Wirtschaftsprüfer, die mit der Abschlusserstellung beauftragt werden. Weiterlesen

Unternehmenspleite in Sicht – Bilanzielle Konsequenzen und Abschlussprüfung nicht nur im Fall Toshiba

Jüngst war im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Quartalsberichts zu lesen, die Fortführung von „Toshiba“ sei gefährdet. Dabei soll der Prüfer ein Testat bzw. eine Bescheinigung zum Quartalsbericht nicht erteilt haben. Welche Hintergründe könnte eine solche Konstellation haben? Wer trägt wofür Verantwortung? Weiterlesen