Eingangsrechnung – so wertvoll wie Bargeld

Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, benötigt als Nachweis die ordnungsgemäße Rechnung, selbstverständlich im Original. Nach Jahren kommt das FA und prüft die rechtlichen Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug. Verdammt, wo ist die Rechnung? Der ganze Ordner fehlt. Die Temperatur des Suchenden steigt. Das ist grauer Alltag mit teuren Folgen. Weiterlesen