Zinssatz von 6 % verfassungswidrig?

Endlich hat ein Senat des BFH diese Rechtsfrage zur Höhe des Zinssatzes nach § 238 AO mit Sachverstand beantwortet. In der wohl begründeten und lesenswerten Entscheidung zum vorläufigen Rechtsschutz (§§ 361 AO, 69 FGO) hat der IX. Senat des BFH (IX B 21/18) die Höhe des Zinssatzes für verfassungsrechtlich äußerst bedenklich eingestuft. Weiterlesen

Die rechtsschutzverweigernde Verzinsung bei Aussetzung der Vollziehung

Anlässlich des überzeugenden und lesenswerten Beschlusses des Nieders. FG (7 V 89/14) zur Aussetzung der Vollziehung des strittigen Solidaritätszuschlages für das Kj 2012 ergibt sich die Frage wie der Praktiker mit dieser Entscheidung umgeht. Immerhin ist bei nicht Bestätigung der Verfassungswidrigkeit durch das BVerfG (2 BvL 6/14) der strittige Betrag des Solidaritätszuschlages zu bezahlen. § 237 AO bestimmt die Verzinsung des noch offenen Steuerbetrages mit 6 % (§ 238 AO). Weiterlesen