Vorstandsvergütung in der Finanzberichterstattung transparent darstellen: Utopisch oder umsetzbar?

Angemessenheit der Vorstandsgehälter. Ein Thema, dass in den letzten Jahren zunehmend kontrovers diskutiert wird. Nicht nur das. Auch die Transparenz bei der Berichterstattung des Vergütungssystems wird unter anderem von Aktionärsberatern heftig kritisiert. Und wie so oft: Die komplexe Darstellung verhindert die Verständlichkeit.

An dieser Stelle muss ich allerdings die betroffenen Unternehmen in Schutz nehmen. Nicht bei allen Kritikpunkten. Aber zumindest beim Thema, das eine gute Darstellung nach verschiedenen Vorgaben erfolgen kann. Es gibt nicht nur das HGB und IFRS, sondern auch den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), der den Unternehmen die transparente Darstellung teilweise erschwert. Harmonisierung? Fehlanzeige.
Jeder kocht sein eigenes Süppchen. Vergleichbarkeit? Ebenso Fehlanzeige. Schauen wir genauer hin.

Die Darstellung der Vergütung nach IFRS orientiert sich am Aufwand des entsprechenden Geschäftsjahres. Wird eine Vergütung über mehrere Jahre gewährt, muss der Aufwand periodengerecht verteilt werden. Bei der nationalen Rechnungslegung wird die Vergütung in dem Jahr angegeben, in dem sie gewährt wird. Für das HGB ist irrelevant, wann der Aufwand erfasst wird. Damit das Ganze nicht zu leicht verständlich ist, wird im Handelsrecht zwischen aktienbasierten und nicht aktienbasierten Vergütungen differenziert. Alle Klarheiten beseitigt? Die Regelung des DCGK fehlt noch.

Nach dem DCGK wird bei der Angabe der Vorstandsvergütung im Geschäftsbericht zwischen Gewährung und Zufluss entschieden. Also Zufluss wie im HGB? Fehlanzeige. Denn die Definition des Zuflusses zwischen dem HGB und dem DCGK ist nicht identisch.

Wer will und kann denn hier noch die Abgabe der Vergütungen nach HGB, IFRS und DCGK vergleichen? Niemand. Zumindest in komplexeren Fällen bei diversen unterschiedlichen Vergütungen für die Vorstände eines Unternehmens.

Und nun? Hoffen wir auf Harmonisierung. Egal, wer sich wie an wen anpasst. Der derzeitige Zustand ist unbefriedigend. Nicht nur für Investoren, sondern auch für die betroffenen Unternehmen. Bisher kann die geforderte Transparenz nur durch eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Bestandteile der Vergütungssysteme erreicht werden. Wollten wir aber nicht weg von den Textmassen, die dem Leser den Überblick erschweren? Ach ja, stimmt. Disclosure Overload war das ja. Andere Baustelle.

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