Wahljahr 2017 – Kommt die Vermögensteuer nach der Bundestagswahl?

Ob sich der Gesetzgeber zur Wiedereinführung einer Vermögensteuer entschließen wird, dürfte eine rein politische Entscheidung sein. Egal wie die (geplante) Bilanz einer eventuellen Vermögensteuer aussehen wird, sicher ist, dass die reinen Erhebungskosten der Steuer sowohl auf Seiten des Finanzamtes, als auch auf Seiten der Steuerpflichtigen hoch sein dürften. 

Immerhin gilt zu bedenken, dass eine Vermögensteuer dem Gleichheitsgrundsatz entsprechen muss, damit der Wegweiser nicht direkt wieder Richtung Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht zeigt. Das Problem ist insoweit (nach wie vor) die gleichmäßige Bewertung des Vermögens. Grundstücke müssten verkehrswertnah bewertet werden und Unternehmenswerte müssten im Ertragswertverfahren flächendeckend ermittelt werden. Zudem existieren auch Abgrenzungsschwierigkeiten: Wo ist das Bild an der Wohnzimmerwand noch Hausrat und wo beginnt der werthaltige Kunstgegenstand. Ganz davon abgesehen, dass dann auch entsprechende Kunstgegenstände wiederum verkehrswertnah bewertet werden müssen.

Dies klingt alles sehr kleinlich, ist aber letztendlich dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz geschuldet. Würde man diese Details nicht beachten, würde dies zwangsläufig dazu führen, dass die Bürger durch die Erhebung der Vermögensteuer nicht gleich belastet werden.

Auch die politisch schon in der Vergangenheit kolportierten sehr hohen Freibeträge, machen es zwar einfacher eine Vermögensteuer dem Bürger zu verkaufen, das eigentliche Problem beheben sie jedoch nicht, denn eine Bewertung des Vermögens muss auch dann stattfinden.

Ob bei alledem eine mögliche Vermögensteuer tatsächlich in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Erhebungskosten steht, scheint mir eher fraglich. Ob dies für die politische Entscheidung bei der Vermögensteuer jedoch berücksichtigt wird, ist leider auch nicht sicher. Es bleibt zu hoffen, dass die Vernunft siegt, denn schlussendlich könnte allein das Bewertungsproblem die Vermögensteuer wieder zu Fall bringen.

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