Abgeltungsteuer – Quo vadis?

„Quo vadis?“ bedeutet „Wohin gehst Du?“ und ist als feststehender Ausdruck auf das Johannesevangelium zurückzuführen. Umgangssprachlich wird die Phrase aber eher in der Bedeutung von „Wie soll das weitergehen? benutzt. Damit sind wir auch direkt bei der Abgeltungsteuer, denn wie es hier weitergeht scheint eher fraglich zu sein.

Seit 2009 läuft das Zeitalter der Abgeltungsteuer erst und schon wird wieder offen über deren Abschaffung nachgedacht. Seinerzeit eingeführt mit dem Hintergedanken des damaligen Finanzministerns Peer Steinbrück, dass 25 Prozent von X, besser sind als 42 Prozent von Nix scheint sich das Blatt nun zu wenden. So fordern sowohl die Fraktion Die Linke als auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in unterschiedlichen Anträgen im Rahmen einer Bundestagsdrucksache die Abschaffung der Abgeltungsteuer. Die Besteuerung von Kapitalerträgen soll stattdessen wieder mit dem persönlichen Steuersatz der Steuerpflichtigen erfolgen. Auch Veräußerungsgewinn sollen grundsätzlich progressiv besteuert werden. So zumindest die einhellige Forderung in den Bundestagsdrucksachen 18/2014 und 18/6064.

Die deutschen Banken sehen das ganz anders. Sie setzten sich für den Erhalt der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ein. Ausweislich einer aktuellen Meldung des Deutschen Bundestages zu einer Anhörung am 02.11.2015 heißt es: „In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag erklärte die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Spitzenverbände der deutschen Finanzinstitute, die von Kapitalerträgen pauschal einbehaltene Steuer in Höhe von 25 Prozent sorge in einem millionenfachen Massenverfahren in den weit überwiegenden Fällen für eine definitive Besteuerung und sorge für ein funktionierendes Steuerregime für Kapitaleinkünfte. Auch die Kunden seien zufrieden.“

Natürlich sind wir als Kunden zufrieden, denn 25 Prozent sind natürlich besser, als einen wahrscheinlich deutlich höheren persönlichen Steuertarif. Aber gut, bisher hat ja „nur“ die Opposition mit den Hufen gescharrt. Oder?

Leider nein. Auch der amtierende Finanzminister Wolfgang Schäuble arbeitet offenbar an Plänen die Abgeltungsteuer wieder abzuschaffen. Zwar besteht insoweit noch kein Referentenentwurf, aber entsprechende Pläne wurden seitens des Bundesfinanzministeriums bereits bestätigt. Angegangen werden soll die ganz Sache in 2017. Die offizielle Redensart lautet hier: Erst ab 2017 tritt der automatische Informationsaustausch von Steuerdaten mit anderen Staaten in Kraft, so dass es dann schlicht nicht mehr nötig ist eine flächendeckende Besteuerung durch eine an der Quelle abgeltende Steuer zu gewährleisten. Dann weiß der Fiskus wer, wann wo und wieviel Kapitalerträge eingefahren hat.

Tatsächlich wird es aber wohl auch noch einen anderen Grund geben: 2017 ist Wahljahr! Bedenkt man nun, dass anstatt der 25 prozentigen Abgeltungsteuer nun der in vielen Fällen höhere persönliche Steuersatz zum Zuge kommt, kommt dies auch einer Steuererhöhung gleich, die es vor Bundestagswahlen ja bekanntlich nie gibt. Im Ergebnis ist es eine einfache Rechnung: 25 Prozent von X, sind halt am Ende doch weniger als 42 Prozent von X.

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