Aufreger des Monats Mai: Sterbegeld ´mal steuerpflichtig, ´mal steuerfrei

Nicht einmal der Tod ist umsonst; Bestattungen können recht teuer werden. Beim Tod eines nahen Angehörigen kann daher ein Sterbegeld wenigstens die finanzielle Belastung etwas verringern, auch wenn es das Leid natürlich nicht lindern kann. Doch wie immer im Leben – und eben im Tod: Der Fiskus will mitreden. Anders ausgedrückt: Er will von dem Sterbegeld Steuern kassieren, und zwar am liebsten in voller Höhe und ohne jegliche Steuerminderung.

Nun durfte ich soeben zwei aktuelle Urteile zum Thema „Besteuerung des Sterbegeldes“ kommentieren. Und was soll ich sagen? Mir ist die Zornesröte ins Gesicht gestiegen. Denn – um es etwas vereinfacht auszudrücken:

  • Das Sterbegeld, das im Zuge der betrieblichen Altersversorgung an die Hinterbliebenen eines ehemaligen Angestellten gezahlt wird, ist als Einmalbetrag ohne jegliche Ermäßigung zu versteuern (FG Düsseldorf, Urteil vom 6.12.2018, 15 K 2439/18 E, Rev. unter X R 38/18).
  • Das Sterbegeld, das an die Hinterbliebenen eines Beamten gezahlt wird, ist in voller Höhe steuerfrei, und zwar nach § 3 Nr. 11 EStG. Begründung: Gemäß § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG sind steuerfrei u.a. Bezüge aus öffentlichen Mitteln, die wegen Hilfsbedürftigkeit bewilligt werden. Diese Hilfsbedürftigkeit könne bei der Gewährung von Sterbegeld an den überlebenden Ehegatten und die Abkömmlinge eines verstorbenen Beamten typisierend angenommen werden (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.1.2019, 11 K 11160/18, Rev. zugelassen).

Zugegeben: In dem einen Fall ging es um eine Zahlung an Eltern (FG Düsseldorf) und in dem anderen Fall um eine Zahlung an ein Kind (FG Berlin-Brandenburg). Wenn man die Sachverhalte allerdings liest, wird man feststellen, dass in dem ersten Fall die Eltern den Tod ihres wohl recht jung verstorbenen Sohnes beklagen mussten, während im zweiten Fall (die Mutter war Jahrgang 1939) wohl angenommen werden darf, dass bei der hinterbliebenen Tochter nicht unbedingt eine Hilfsbedürftigkeit gegeben war. Rein moralisch hätte das Sterbegeld also gerade im ersten Fall steuerfrei bleiben müssen.

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Ich gönne jedem die Steuerfreiheit des Sterbegeldes. Und die Urteile sind auch wohl begründet. Insofern ist dies keine Kritik an den Finanzrichtern. Aber wenn Sterbegeld schon steuerfrei verbleibt, dann bitte nicht nur für Beamte, sondern für alle. Der Gesetzgeber oder das Bundesverfassungsgericht sind gefordert.

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