Aufsichtsrat aktuell: Einrichtung eines Digitalisierungsausschusses im Aufsichtsrat?

Digitalisierung. Disruptive Geschäftsmodelle. Dies sind Themen, die die Aufsichtsräte deutscher Unternehmen zunehmend beschäftigen. Nimmt das Thema so viel Raum ein, dass ein eigener Digitalisierungsausschuss eingerichtet werden sollte? Lassen Sie uns darüber nachdenken.

Ausschüsse werden für Spezialthemen eingerichtet, wie bspw. der Personal-, Nominierungs-, Strategie- und der Prüfungsausschuss. Ist die Digitalisierung ein vergleichbares Spezialthema? Gerade das Thema disruptive Geschäftsmodelle findet heutzutage zunehmend Raum in Diskussionen zur Unternehmensstrategie und der Weiterentwicklung in der Zukunft.

Jahrzehntelang erfolgreiche Geschäftsmodelle werden durch immer schnellere Veränderungen und digitale Geschäftskonzepte gefährdet. Die Sharing Economy wie bspw. durch AirBnb, Uber und Co. haben einige Branchen aufgewirbelt. Um als international agierendes Unternehmen schnell zu wachsen, braucht es heutzutage oftmals eine Idee, einen Programmierer und eine entsprechende Website. Ganz so einfach ist es zwar nicht, allerdings können Unternehmen der Sharing Economy sehr schnell wachsen. Aufgehalten werden sie teilweise durch gesetzliche Reglementarien und Verbote, die das Wachstum unter anderem auch in Deutschland einschränken.

Bestehende Geschäftsmodelle werden hinterfragt. Vor allem auch im Hinblick darauf, ob sich damit in Zukunft noch Geld verdienen lässt. Denn die bisherige Erfahrung hat gezeigt: Die Geschwindigkeit neuer Geschäftsmodelle hat deutlich zugenommen. Unternehmen, die sich nicht ständig mit dem Markt bewegen, bleiben auf der Strecke.

Auch die Organisation der Arbeit im Unternehmen befindet sich in einem Veränderungsprozess der durch die Digitalisierungswelle ausgelöst wurde. Dies bringt für Unternehmen große Herausforderungen mit sich. Ablaufprozesse verändern sich, wenn die Buchhaltung oder die Produktion digitalisiert werden. Die Umstellung der Prozesse bedarf auch entsprechender Schulungen für die Mitarbeiter, damit diese den neuen Anforderungen gerecht werden können.

Ob es dafür einen eigenen Digitalisierungsausschuss benötigt, ist fraglich. Denn der Ausschuss muss mindestens aus drei Personen bestehen. Daher bietet sich dies nur in größeren Aufsichtsräten an, bei denen es drei Mitglieder gibt, die im Themenfeld der Digitalisierung affin sind. Diese müssen keinesfalls das Thema in aller Tiefe beherrschen. Die Nutzung der digitalen Möglichkeiten wie bspw. Uber oder AirBnb kann bereits helfen, um die Bedeutung der Thematik und die Veränderungen für Unternehmen zu verstehen. Schlussendlich hängt es hier ein stückweit davon ab, mit welchen Veränderungen das Unternehmen durch die Digitalisierung konfrontiert wird.

Vielleicht ist die Ausweitung eines anderen Ausschusses um das Thema der Digitalisierung bei einigen Unternehmen zielführender. So hängt z. B. die Unternehmensstrategie eng mit dem Thema disruptive Geschäftsmodelle zusammen. Allerdings kommen bei einer derartigen Einordnung möglicherweise wichtige Themen im Unternehmen rund um die Digitalisierung zu kurz, wie bspw. die Weiterbildung der Mitarbeiter, um die neuen Prozesse im Arbeitsalltag umsetzen zu können.

Ein eigener Digitalisierungsausschuss hat daher den Vorteil, dass er sich mit allen Themenfeldern der Digitalisierung gleichermaßen beschäftigen kann. Die Nutzung der digitalen Möglichkeiten als Austauschplattform mit anderen Ausschüssen bietet sich hier sehr gut an. So kann die Digitalisierung direkt bei der Aufsichtsratsarbeit praktisch angewendet werden.

Fazit:
Ob die Themen Digitalisierung und disruptive Geschäftsmodelle in einem eigenen Digitalisierungsausschuss oder einem der bestehenden Ausschüsse diskutiert werden, sollte jedes Unternehmen für sich festlegen. Doch eines steht fest: Die Diskussion über diese Themen wird in nächster Zeit eher zunehmen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

− 4 = 5