Aufsichtsrat in Start-ups – eine besondere Herausforderung

Die Anforderungen an Aufsichtsräte sind in den letzten Jahren zunehmend gestiegen. Insbesondere bei Start-ups sind die Anforderungen im Vergleich zu etablierten Unternehmen jedoch etwas besonders. Der folgende Beitrag zeigt nicht nur ein aktuelles Beispiel aus der Biotechnologie, sondern auch die besonderen Herausforderungen für Aufsichtsräte.

Start-up Elanix: Es kracht gewaltig

Dies zeigt auch der aktuelle Fall des Biotechnologie-Unternehmens Elanix. Am 14. Februar 2019 taucht in den Medien ein Hinweis auf, dass gegen den ehemaligen Vorstand Strafanzeige erstattet werden soll. Er soll wegen Untreue und Bilanzmanipulationen verklagt werden. Das Unternehmen informiert darüber auf seiner Website. Am gleichen Tag tritt auch der Aufsichtsratsvorsitzende aus gesundheitlichen Gründen zurück.

Vor kurzem hatte sich das Unternehmen mit der DPR, der „Bilanzpolizei“, gezofft. Es ging um die Aktivierung von immateriellem Vermögen. Das Unternehmen war anderer Ansicht als die DPR. Lesen Sie dazu meinen Beitrag auf meinem Blog „Abgeschminkt“ der Zeitschrift „FINANCE“.

Herausforderungen für den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat eines Start-ups muss neben den Themen, die ein etabliertes Unternehmen beschäftigt, sich mit dem Geschäftsmodell und der Einschätzung des Erfolgs auseinandersetzen. Innovative Geschäftsmodelle sind teilweise komplex, es gibt noch wenig oder keine Konkurrenz am Markt. Schnelligkeit entscheidet oftmals über den Erfolg. Daher sind die Sitzungstermine oftmals nur schwer weit im Voraus planbar. Schnelle Veränderungen und Anliegen müssen kurzfristig mit dem Aufsichtsrat abgestimmt und diskutiert werden.

Da bei Start-ups in einigen Brachen zuerst hohe Investitionen getätigt werden müssen, bis diese durch generierte Einzahlungen erwirtschaftet werden können, muss ein besonderes Augenmerk auf der Liquidität liegen. Bei der Besprechung des Jahresabschlusses ist eine der entscheidenden Fragen, ob es zur Aktivierung selbst erstellten immateriellen Vermögens kommt. Auch wenn die Ansatzkriterien nach IFRS sehr strikt sind, sollte der Aufsichtsrat hier besonders kritisch hinschauen. Denn alleine die Aktivierung sorgt nicht für den Unternehmenserfolg. Am Ende des Tages wird das Unternehmen langfristig nur existieren können, wenn das Produkt vom Markt angenommen wird und sich dies mittel- bzw. langfristig in den generierten Umsatzerlösen wiederspiegelt.

Besetzung des Aufsichtsrates von Start-ups

Bei der Besetzung des Aufsichtsrates von Start-ups ist es wichtig, entsprechende Kompetenzen in Bezug auf Innovationen und Beurteilung von Geschäftsmodellen zu haben. Am besten, einer der Aufsichtsräte hat selbst in der Vergangenheit ein Unternehmen gegründet und kennt daher die Herausforderungen, mit denen ein Start-up oftmals zu kämpfen hat.

Das Alter der Mitglieder ist dabei weniger entscheidend. Insbesondere junge Aufsichtsräte haben oftmals Erfahrungen mit innovativen Geschäftsmodellen oder aber auch der Unternehmenskultur junger Unternehmen. Auch ich hatte ein Aufsichtsratsmandat in einem Start-up inne. Eines der wichtigen Themen war bei meiner Tätigkeit vor allem auch die Einschätzung von Märkten neuer Geschäftsmodelle. Nicht nur meine Kompetenzen als Volkswirtin, sondern auch die Kenntnisse der Bilanzierung, aber auch die Erfahrungen als ehemalige Existenzgründerin waren dabei gefragt.

Fazit

Die Aufsichtsratstätigkeit in einem Start-up bringt zwar besondere Herausforderungen mit sich. Allerdings bleibt der Aufsichtsrat so gleichzeitig am Ball, um selbst innovativ zu bleiben.

Lesen Sie dazu auch:

 

2 Gedanken zu “Aufsichtsrat in Start-ups – eine besondere Herausforderung

  1. Mir ist häufig der Unterschied nicht klar: Startup vs. neu gegründetes Unternehmen. Gibt es überhaupt einen Unterschied oder ist es schlicht ein moderneres Wort?

    Das einige Positionen unterschiedliche Aufgaben erhalten und mit besonderen Herausforderungen kämpfen, kann ich dagegen nachvollziehen ;)

  2. Vielen Dank für Ihre Frage, Herr Löffler. Streng genommen wird ein Unternehmen nur dann als Start-up bezeichnet, das erst kürzlich gegründet wurde und durch eine innovative Geschäftsidee sowie ein hohes Wachstumspotenzial gekennzeichnet ist. Inzwischen ist der Begriff Start-up jedoch in die „Mode“ gekommen, sodass auch neu gegründete Unternehmen, die die beiden Voraussetzungen nicht erfüllen, als Start-up bezeichnet werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

+ 27 = 28