Auslagerung von Teilen des Bestätigungsvermerkes – Drohender Qualitätsverlust?

Den Bestätigungsvermerk auslagern? Dieser wurde doch gerade erst um die sog. Key Audit Matters, die besonders wichtigen Prüfungsinhalte, ausgeweitet. Auf den ersten Blick erscheint die Auslagerung für mich eher befremdlich.

Beim genaueren Hinsehen wird deutlich: Lediglich ein Teil der Ausführungen zur Verantwortung des Abschlussprüfers dürfen ausgelagert werden. Der IDW verlangt jedoch dazu entsprechende Angaben. Dabei muss auch auf die entsprechende URL, d.h. die genaue Webadresse des IDW verwiesen werden.

Fragen an das Institut der Wirtschaftsprüfer

Alles klar? Für mich als Nicht-Wirtschaftsprüferin keinesfalls. Dürfen die Tätigkeiten ausgelagert werden, auf die sich der Bestätigungsvermerk bezieht? Oder lediglich die Überprüfung und Formulierung des Textes auf Basis der Unterlagen, die von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft wurden? Was genau verbirgt sich also hinter der Auslagerung?

Wird die Abschlussprüfung künftig zunehmend durch Arbeitsteilung erfolgen? Wie können durch die Auslagerung die Qualität und die Unabhängigkeit der Prüfung gewährleistet werden? Hat der verantwortliche Wirtschaftsprüfer dann noch den gleichen Einblick, der notwendig ist, damit er am Ende seinen Namen unter den uneingeschränkten Bestätigungsvermerkt setzt?

Was Wirtschaftsprüfer tun können

Das Image der Wirtschaftsprüfer hat in der Vergangenheit immer wieder gelitten. Damit dies bei der Auslagerung des Bestätigungsvermerkes nicht passiert, sollte der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer proaktiv die Öffentlichkeit und vor allem auch die Aufsichtsräte aufklären. Nur so kann verhindert werden, dass falsches Wissen bezüglich der Auslagerung von Teilen des Bestätigungsvermerkes missverstanden wird und im Zweifelsfall das Misstrauen zunimmt. Auch für die Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat betroffener Unternehmen ist dies sicherlich positiv.

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