Aussetzung der Vollziehung – Was so alles passieren kann

Die Finanzämter hier vor Ort sind chronisch überlastet. Personaleinsparungen hier, Zuständigkeitsumstellung dort. Wenn das zulasten der Steuerpflichtigen geht, muss man manchmal etwas auf die Tube drücken. Funktioniert aber gelegentlich auch erst im zweiten Anlauf.

Gleich zu Beginn des Jahres teilte uns ein Finanzamt mit, dass man keine Aussetzung der Vollziehung für eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beantragen könne. Naja, konnte man nach einiger Diskussion dann doch.

In einem anderen Fall wollte ich mich zwei Tage nach der Faxübermittlung des Erstantrags nach dessen Eingang erkundigen. Eine freundliche Stimme eröffnete mir dann, dass der Antrag nicht nur eingegangen, sondern auch schon abgelehnt worden sei. Schreiben sei in der Post. Da war ich baff. Erklärung folgte aber sogleich: Die freundliche Stimme müsse sich jetzt entschuldigen. Sie habe gleich eine Besprechung mit dem Sachgebietsleiter und müsse vorher erstmal die Antragsbegründung lesen. Und ich war erneut baff. Aber auch dankbar für den Hinweis, denn jetzt fallen die AdV-Anträge in der Kanzlei immer deutlich kürzer aus. Im konkreten Fall gab übrigens das Finanzgericht dem Antrag dann statt.

Apropos gerichtliche AdV-Anträge: die liest man beim Finanzamt offenbar auch nicht immer. Anders kann ich mir nicht erklären, dass in einem weiteren Fall die Gegenseite Verfahrensruhe bis zur Entscheidung in einem BFH-Verfahren anbot, obwohl unser ganzer AdV-Antrag überhaupt nur auf diesem, schon lange veröffentlichtem Urteil beruhte. War auch ein schwieriges Verfahren; hierzu bei Gelegenheit mehr.

Zu einer anderen interessanten Steuerfrage hatten wir auch einen schönen Fall auf dem Tisch. Dort geht es um eine Einkommensteuerbefreiung für den Haupterwerb, was ja bekanntlich nicht allzu oft vorkommt. Sah das Finanzamt auch und blieb bei der Steuerpflichtig. Dem Mandanten teilten, dass wir das gern vor Gericht im Vorabverfahren klären würden. Der wollte allerdings nicht. Begründung: Er habe Angst, dass ihm die Finanzbeamten das übel nehmen würden. War nix zu machen, Kunde ist schließlich König. Bleibt ja noch das Hauptverfahren. Für das Folgejahr hat das Finanzamt derweil kürzlich die Einkommensteuervorauszahlung schon mal auf Null festgesetzt. Auch interessant…

Dann im November aber ein schönes AdV-Verfahren: nach monatelangem Streit und im letzten Versuch vor dem Prozess gab die Sachgebietsleiterin (!) dem AdV-Antrag statt. Allerdings hatten die Mandanten dann wochenlang keine Einzahlung auf dem Konto. Kurzer Anruf bei der neuen Sachbearbeiterin (!): Nein, es werde nix ausgezahlt. Denn nach ihrer Auffassung hätte keine AdV gewährt werden dürfen. Für mich wieder so ein Baff-Moment. Immerhin haben die Steuerpflichtigen mittlerweile ihr Geld (vorläufig) zurück.

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