Existenzminimum: Hartz IV – ein Diskussionsbeitrag

Dank vorlauter Politiker ist zumindest Hartz IV wieder im Gespräch. Es geht um die Rahmenbedingungen, in dem die Ärmsten unserer Bevölkerung leben können und auch dann müssen. Dieser Gradmesser bestimmt gleichzeitig das Existenzminimum, das einem jeden Bürger steuerfrei bleiben muss. Das Grundgesetz fordert eine menschenwürdige Gewährung des Existenzminimums und selbstverständlich eine realistische Höhe.

Die Politik streitet je nach politischer Anschauung über die Modalitäten und Sicherstellung dieses Verfassungsauftrages. Ich persönlich halte das steuerliche Existenzminimum für absolut wesentlich zu niedrig. Das Existenzminimum soll den Aufwand für ein gesundes, gebildetes Leben abbilden. Davon sind wir weit entfernt.

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Sollversteuerung: Umsatzsteuer im Visier der Justiz – Teil III

Sowohl für den Leistenden als auch für den Leistungsempfänger ergeben sich zurzeit mehr Fragen als Antworten, wie sich der einzelne Unternehmer zu verhalten hat. Insoweit werden Rechtsmittel gegen die Festsetzung der USt angebracht sein.

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Sollversteuerung: Umsatzsteuer im Visier der Justiz – Teil II

In Teil I habe ich die Notwendigkeit der rechtzeitigen Korrektur der USt beim Leistenden dargestellt. Nun hat diese Maßnahme zwangsweise eine Folgewirkung auf den Leistungsempfänger. Eine Entgeltberichtigung begründet in der Sache auch immer eine Korrektur des Vorsteuerabzuges. Dabei sieht das Gesetz keinen Informationsaustausch vor, so dass der Leistungsempfänger von den Handlungen des Leistenden keine Kenntnis hat. Weiterlesen

Sollversteuerung: Umsatzsteuer im Visier der Justiz – Teil I

Bekanntlich muss der Unternehmer generell die Umsatzsteuer zugunsten des Staates vorfinanzieren. Doch ist das System der Sollversteuerung wirklich immer zumutbar und gerechtfertigt, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu entsprechen? Je später der (mögliche) Geldeingang, umso eher eine zeitnahe Entgeltberichtigung im Sinne des § 17 UStG!? Und was dem Einen seine Freud ist dem Anderen sein Leid!?

In diesem Teil geht es um die Kürzung der Umsatzsteuer aufgrund einer möglichen Entgeltberichtigung im Sinne des § 17 UStG. Wie lange muss der Leistende die USt vorfinanzieren?

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Jahressteuergesetz 2007 – Gesetzgebungsverfahren neu auf dem Prüfstand

Politiker gehen (Steinbrück, Koch); die zweifelhaften Gesetze bleiben als „Erblast“ erhalten. Bekanntlich ist das Jahresteuergesetz 2007 nicht ordnungsgemäß zustande gekommen, denn die gem. § 81 Abs. 1 Satz 2 GO BT zwingende Informationsfrist von 48 Stunden wurde nicht eingehalten. Der BFH hat diesen Verfahrensmangel gebilligt (III R 39/08). Die Verfassungsbeschwerde wurde mit Beschluss ohne Begründung zurückgewiesen (1 BvR 1359/11). Nun muss sich der BFH allerdings noch einmal mit dieser Rechtsfrage beschäftigen. Zur Zeit im Rahmen einer NZB (X B 124/17). Unter Berücksichtigung der Weiterentwicklung der Rechtsprechung des BVerfG zu den Rechten des einzelnen Parlamentariers ist eine Revisionszulassung geboten (Beschluss 13.06.17 2 BvE 1/15). Weiterlesen

BVerfG: Verwaltung beachtet Anforderung aus § 363 Abs. 2 AO nicht!

Gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruht ein Einspruch beim FA per Gesetzesanweisung, wenn ein Verfahren vor dem BVerfG anhängig ist, das die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm in Frage stellt. Gleiches muss gelten, wenn zu befürchten ist, dass eine Gerichtsentscheidung gegen die Grundrechte verstößt. Um diese gesetzliche Verfahrensruhe anzuwenden, ist es nötig, anhängige Verfahren beim BVerfG zu kennen. Wie sieht die Informationspraxis der Verwaltung des BVerfG aber aus?

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Beiträge zur Rentenversicherung – neues Revisionsverfahren

Wenn das Steuersystem verfassungswidrig durch den BFH und das BVerfG dem folgend ausgelegt wird, werden sich immer wieder Folgerechtsfragen ergeben. Auch so kann „Unruhe“ für Bürger und Berater und gleichzeitig Beschäftigungsgarantie für die Justiz hergestellt werden!

In meinem Beitrag zu den Entscheidungen, besser Nichtentscheidungen, des BVerfG hatte ich auf dieses neue Revisionsverfahren aufmerksam gemacht (X R 23/17). Auf den ersten Blick ein Einzelfall, jedenfalls für Steuerberater und Bürger, die nicht im Grenzbereich zu einem anderen Land leben. Für alle anderen dann von Bedeutung, wenn man bei einem deutschen Arbeitnehmer in das Ausland „geschickt wird“ und dort arbeitet. Aber im Grundsätzlichen auch darüber hinaus von Bedeutung.  Weiterlesen

Versagt das BVerfG in Steuerrechtsfragen?

Wenn Sie mich fragen, ein klares Ja. Dabei zügele ich meinen Ärger schon seit Wochen. Anlass ist die Post des BVerfG. Lapidar wird mitgeteilt, dass die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 598/12 nicht zur Entscheidung angenommen wird. Es ging um die Berücksichtigung der Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitslosenversicherung). Selbstverständlich ist diese Entscheidung von drei Richtern unterschrieben, aber nicht begründet. Weiterlesen

Zwei „gelungene“ Entscheidungen des IX. Senates des BFH – Teil 2

Diese beiden Entscheidungen des BFH (IX R 37/16 und IX R 6/16) sind für die Praxis sehr wichtig. Zwei unterschiedliche Themenbereiche, aber sehr konsequent geurteilt und für den Steuerberateralltag sehr relevant.

Teil 2

Mit der zweiten Entscheidung des IX. Senates des BFH (IX R 6/16) werden die Voraussetzungen zur Annahme von anschaffungsnahen Herstellungskosten im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG präzisiert. Kosten für (unvermutete) Instandsetzungsmaßnahmen zur Beseitigung eines Substanzschadens, der nachweislich erst nach der Anschaffung des Gebäudes durch das schuldhafte Handeln eines Dritten verursacht worden ist, begründen keine anschaffungsnahen Aufwendungen. Diese Erhaltungsaufwendungen wären dann ggf. auszusondern von den anderen Erhaltungsmaßnahmen.

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Zwei „gelungene“ Entscheidungen des IX. Senates des BFH – Teil 1

Diese beiden Entscheidungen des BFH (IX R 37/16 und IX R 6/16) sind für die Praxis sehr wichtig. Zwei unterschiedliche Themenbereiche, aber sehr konsequent geurteilt und für den Steuerberateralltag sehr relevant.

Teil 1

Im Verfahren IX R 37/16 war die Frage zu klären, was eine Nutzung zu eigenen Zwecken im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist. Es gilt zu klären, ob ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn bei Verkauf einer Immobilie entstanden ist. Eine Steuerpflicht tritt nicht ein, wenn im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden ist. Dies hat das FA in der Vergangenheit sehr restriktiv gelöst und in zahlreichen Fällen eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ausgeschlossen und so den Verkauf steuerpflichtig behandelt.

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