Bei Gericht: Interessante Steuerstreite im April 2016

Hier der Überblick über ausgewählte anhängige Verfahren im April 2016, die für zahlreiche Steuerpflichtige von Interesse ein können. Obwohl nach der letzten Veröffentlichung des BFH nur 15 Verfahren neu anhängig geworden sind, sind auch diesem Monat mindestens die folgenden drei für viele Leute interessant: 

Kostendeckelung bei 1%-Regelung

Der BFH prüft (Az: X R 28/15), ob in Fällen in denen ein Gebrauchtwagen unter dem Listenpreis erworben wurde und somit schon wegen der AfA nur deutlich geringere Gesamtkosten für diesen Pkw anfallen, eine verfassungskonforme Auslegung des § 6 Abs.1 Nr. 4 Satz 2 EStG eine Beschränkung der Nutzungsentnahme auf die tatsächlich angefallenen Kosten nötig macht. Egal wie der BFH entscheiden wird, ist es sehr relevant, dass dies immer noch nicht das letzte Wort sein wird. Der Grund: Erkennt er einen Verfassungsverstoß wird er ein Normenkontrollverfahren beim BVerfG in Karlsruhe einleiten. Halten die Münchener Finanzrichter die gesetzliche Regelung jedoch für in Ordnung, wird aller Wahrscheinlichkeit der Kläger den Weg nach Karlsruhe gehen. Immerhin hätte er sich den gerichtlichen Weg schon sparen können, da das Finanzamt ausweislich des BMF-Schreibens vom 18.11.2009 (Tz. 18) bindend angewiesen ist, eine Kostendeckelung durchzuführen. Betroffene sollten daher bei eigenen Fällen eine Gerichtsanhängigkeit vermeiden, denn bei Gericht darf vom BMF-Schreiben abgewichen werden. Der Fiskus hingegen ist daran gebunden und muss darauf festgenagelt werden.

Kaufpreis nach schenkungsteuerlicher Bewertung

Unter dem Aktenzeichen II R 60/15 muss der BFH klären, ob ein Kaufpreis aus einem Grundstücksverkauf zu einem unter dem nach steuerlichen Bewertungsvorschriften ermittelten Grundstückswert liegenden Kaufpreis eine wertaufhellende Tatsache bzw. ein rückwirkendes Ereignis ist, so dass eine Änderung des bestandskräftigen Bescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO möglich ist und im Endeffekt Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu erstatten ist. Betroffene sollte sich hier das Verfahren durchaus offen halten um zu versuchen die geringere Bewertung durchzusetzen.

Kindergeld: Umfang des Studiums

Lehrjahre sind keine Herrenjahre, weshalb der der BFH (Az: III R 27/15) wohl auch prüfen muss, ob ein Studium im zeitlichen Umfang von 5 Semesterwochenstunden noch als Ausbildung im Sinne des Kindergeldrechts angesehen werden kann oder ob der zeitliche Umfang schlicht zu gering ist.

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