Betriebsprüfungsstatistiken vermitteln falsches Bild

Diese provokante Aussage ist nicht von mir, sondern stammt von keinem geringeren als dem Bundesrechnungshof.

In seiner Pressemitteilung 02 aus 2019 heißt es nämlich: „Die Statistik des BMF zu den Arbeitsergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung enthält fehlerhafte Angaben und erzeugt auch durch andere Mängel ein falsches Bild. Sie eignet sich daher weder als Grundlage für die Planung und Steuerung der Verwaltung noch als Information für die Öffentlichkeit. Der Bundesrechnungshof stellte einen deutlichen Unterschied zwischen den statistisch ausgewiesenen und den tatsächlich erzielten Arbeitsergebnissen fest. In den untersuchten Fällen hatte die Steuerverwaltung weniger als die Hälfte der statistisch erfassten zusätzlichen Steuern auch tatsächlich eingenommen. Zudem war die Anzahl der erfassten Prüfungen um bis zu einem Drittel höher als die der durchgeführten. Die Mängel sind auf unzureichende Vorgaben des BMF für die Statistik zurückzuführen, die Finanzämter beachteten aber auch eindeutige Vorgaben nicht. Das BMF sollte seine Vorgaben und das Verfahren für die Ergebniserfassung grundlegend ändern.“

Soweit der Bundesrechnungshof. Die Aussage: Traue keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast, scheint sich daher mal wieder zu bewahrheiten. Nicht zuletzt wird durch Steuerfachleute schon immer bemängelt, dass sich in der Finanzverwaltung teilweise mit Mehrergebnissen durch eine Betriebsprüfung gerühmt wird, obwohl es sich dabei eigentlich nur um Verschiebungen handelt.

Soll eine Betriebsprüfungsstatistik daher tatsächlich auch zur Planung und Steuerung und als Information für die Öffentlichkeit geeignet sein, müssen auch reine Steuerverschiebungen eliminiert bzw. zu mindestens ausgewiesen werden. Zwangsläufig würde dadurch die Betriebsprüfung im politischen Sinn auch an Bedeutung verlieren.


Lesen Sie in der NWB Datenbank hierzu auch:

Wedelstädt, Betriebsprüfung, infocenter, NWB PAAAB-04785

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Ein Kommentar zu “Betriebsprüfungsstatistiken vermitteln falsches Bild

  1. Scheint sich in den letzten 15 Jahren in der Finanzverwaltung nichts geändert zu haben. Schon damals wurden, obwohl es sich nur um Verschiebung der Ausgaben in Jahre nach der Betriebsprüfung handelte, diese fleißig als Mehrergebnisse erfasst. Kein Wunder, das Betriebsprüfer deswegen so scharf drauf sind z.B. das Umlaufvermögen zu erhöhen. Gibt wenig Protest bei der Abschlussbesprechung, schließlich hat man im nächsten Jahr meist eine entsprechende Gewinnminderung. Und der Prüfer steht auch gut in der Statistik da.

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