Betrugswarnung: Steuerrecht unter dem doppelköpfigen Federvieh

Alle Jahre wieder ist nicht nur Weihnachten und Ostern, sondern auch irgendwelche einfältigen Betrugsmaschen rauschen unter dem Deckmäntelchen des Steuerrechts auf die Steuerpflichtigen zu. So werden auch in diesen Tagen wieder vermehrt Briefe verschickt, die auf den ersten Blick vom Umschlag bis zum Anschreiben amtlich aussehen.

Mal wieder das steuerbehördentypische Recyclingpapier, diesmal mit der Überschrift „Zentrales Gewerberegister zur Eintragung und Veröffentlichung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“. Oben links prangert zudem auch noch sowas, was wahrscheinlich dem Bundesadler nachempfunden sein soll. Schon beim ersten Blick zeigt sich, dass es andere Formen hat und beim zweiten Blick offenbart sich hier ein doppelköpfiges Federvieh. Wohl sowas wie das Wappentier der Betrüger.

Fachkundigen Mitstreitern drängt sich die Scharlatanerie förmlich auf. Dennoch wirken die Schreiben zunächst amtlich. Im Schreiben wird schließlich in einem einschläfernden Text irgendwas von Steuervereinfachungsgesetz 2011 und dem Steueränderungsgesetz 2003 der Bundesregierung und daraus folgenden Pflichten erzählt. Bis man so eingelullt von dem scheinbar behördlichen Text ist, dass man überlesen soll, dass die Zurücksendung des Wischs stolze 398,88 Euro plus Umsatzsteuer kosten wird.

Für diesen Betrag wird man dann in das besagte Register eingetragen. Der Nutzen eines solchen Registers bleibt jedoch offen. Wahrscheinlich besteht dieser auch nur im Abkassieren durch den Absender, der DR Verwaltung AG in Bonn, welche so versucht unter Fristsetzung Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Wer daher ein solches Schreiben erhält, tut gut daran es direkt der Rundablage zuzuführen!

 

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