Bürokratieabbau: Bundesrat stimmt BEG III zu – Weitere Schritte müssen folgen!

In seiner 982. Sitzung am 8.11.2019 hat der Bundesrat dem Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) zugestimmt. Das ist ein guter Tag für die Entlastung von Bürgern und Unternehmern von überbordender Bürokratie – aber weitere gesetzgeberische Entlastungen müssen jetzt folgen.

Hintergrund

Ziel des Dritte Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG III) ist es, Verfahren zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand für Unternehmen, aber auch Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltungen, wo möglich, weiter zu verringern. Schwerpunkte sind dabei die Vereinheitlichung von Grenz- und Schwellenwerten in verschiedenen Rechtsbereichen, Überprüfung von Schwellenwerten vor allem im Steuer- und Sozialrecht und Reduzierung der Statistikpflichten. Das BEG III soll die Wirtschaft um insgesamt 1,168 Mrd. Euro pro Jahr entlasten.

Kern des BEG III

Das BEG hat folgende Schwerpunkte:

  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Das Ende für den „gelben Schein“: Der bisherige Krankenschein in Papierform wird digital ersetzt. Künftig informieren die Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit der gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
  • Elektronischer Check-in im Hotel: Der Meldeschein bei Übernachtungen im Hotel wird nach dem heutigen Bundesratsbeschluss obsolet. Er musste bisher ausgefüllt, vom Gast persönlich unterschrieben und ein Jahr lang aufbewahrt werden. Ersetzt wird er künftig durch ein elektronisches Meldeverfahren.
  • Kürzere Aufbewahrungsfrist bei elektronischen Steuerunterlagen: Die Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen wird einfacher. Unternehmen müssen bei einem Wechsel der Steuersoftware nicht mehr zehn Jahre lang die alten Datenverarbeitungsprogramme vorhalten. Die Unterlagen können fünf Jahre nach dem Wechsel vernichtet werden, wenn ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhanden ist.
  • Erleichterungen bei Umsatzsteuervoranmeldungen von Firmengründern: Das BEG III sieht zahlreiche weitere Steuervereinfachungen vor. Firmengründer, müssen ihre Umsatzsteuervoranmeldungen nur noch vierteljährlich statt bisher monatlich abgeben.
  • Reduzierung von Statistikpflichten: Statistikpflichten werden abgebaut. Ziel ist es, das aktuelle Registerwesen durch Einführung eines Basisregisters für Unternehmen zu modernisieren.

Bürokratieabbau muss weiter vorangetrieben werden

Das soeben beschlossene BEG III soll überwiegend am 1.1.2020 in Kraft treten. Die darin enthaltenen Maßnahmen werden Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürgern sowie Verwaltung zu Gute kommen, das ist zu begrüßen.

BEG I bis III: Man könnte meinen, Bürokratieentlastung werde großgeschrieben in Deutschland. Wirklich? Nicht mal der federführende Wirtschaftsausschuss ist allerdings so richtig mit dem Erreichten des BEG III zufrieden und hat dem Bundesrat einen (zusätzlichen) Entschließungsantrag empfohlen (BR-Drs. 538/1/19 – Ausschussempfehlung), dem dieser auch zugestimmt hat. Dort heißt es:

„Leider bleibt der Umfang der im BEG III erreichten Entlastungen noch deutlich hinter dem zurück, was im Interesse der Stärkung und der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Wirtschaft wünschenswert wäre. Das Gesetz verzichtet auf einen großen Wurf und lässt die Chance auf deutlich spürbare Vereinfachungen verstreichen. Teilweise vollzieht es lediglich Entwicklungen nach, die sich im Zuge der Digitalisierung ergeben und verschafft Erleichterungen bei Bemessungsgrenzen, die wenig mehr als die Inflationsrate nachvollziehen.“

Schon der Bundestag hatte am 24.10.2019 eine entsprechende Entschließung befürwortet (BT-Drs. 19/14421): „Bürokratieabbau bleibt eine Daueraufgabe. Daher wollen die Fraktionen der CDU/CSU und SPD in dieser Wahlperiode mögliche Inhalte für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz ausloten. Die Bundesregierung soll hierzu entsprechende Konsultationen zwischen den Ressorts einleiten. Ein Schwerpunkt soll sein, die Bürokratie- und Regulierungslasten für Gründer in der Start- und Wachstumsphase auf ein Mindestmaß zu reduzieren und Genehmigungsverfahren für private Bau- und Infrastrukturmaßnahmen zu beschleunigen.“

Und auch der Bundeswirtschaftsminister hatte bereits vor geraumer Zeit in seiner „Mittelstandsstrategie“ weit mehr in Aussicht gestellt als das, was jetzt umsetzbar war. „Nicht an ihren Worten, an ihren Taten sollt ihr sie messen“…! Wir werden also den Bundesgesetzgeber und seine Taten für ein „BEG IV“ auch weiterhin aufmerksam verfolgen.

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