Die Mühen der verbindlichen Auskunft

Viele Fachbeiträge zu Gestaltungsfragen enden mit dem Hinweis, man solle den geplanten Weg durch eine verbindliche Auskunft absichern lassen. Meine Erfahrungen mit Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft sind jedoch nicht immer die besten. Es gibt zugegebenermaßen zahlreiche Finanzbeamte, für die solche Anträge das „Salz in der Suppe“ des täglichen Arbeitslebens sind und die sie daher mit Freude bearbeiten. Rückfragen werden telefonisch oder sogar in einem persönlichen Gespräch geklärt; auch Anfragen bei der OFD werden nicht gescheut. Es gibt daneben aber auch viele Finanzbeamte, für die Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft der „blanke Horror“ sind, denn zum einen bedeutet es (viel) Arbeit und zum anderen muss man Rückgrat beweisen. Daher wird gerne folgende Taktik angewandt:

Zunächst werden die Anfragen mindestens zwei Monate lang nicht bearbeitet. Alsdann wird ein Schriftsatz aufgesetzt, in dem es heißt, der Sachverhalt sei nicht vollständig dargestellt worden (ohne hervorzuheben, an welcher Stelle der Sachverhalt nicht deutlich ist). Und um – sofortige – Rückfragen zu vermeiden, verabschiedet man sich für zwei Wochen in den Urlaub; der Vertreter ist selbstverständlich über den Sachverhalt nicht im Bilde. Wer es gänzlich auf die Spitze treiben möchte, gibt gerne auch noch einen Hinweis auf exorbitant hohe Bearbeitungsgebühren (Beispiel: Gegenstandswert sei nicht die Steuer auf den fraglichen Veräußerungsgewinn, sondern die Höhe des Veräußerungsgewinns selbst). Eine andere Taktik: Es werden Verträge angefordert, die natürlich noch nicht existieren können, denn sonst würde die verbindliche Auskunft nicht benötigt. Liegen die Verträge aber vor, kommt der Hinweis, der Sachverhalt sei ja bereits verwirklicht und es bedarf nicht mehr der verbindlichen Auskunft. Letztlich werden Berater und Mandanten zermürbt und ihnen läuft die Zeit davon.

Selbstverständlich – und das will ich nicht unerwähnt lassen – gibt es auch steuerliche Berater, die das Instrument der verbindlichen Auskunft inflationär nutzen und damit ebenfalls nicht für eine gute Zusammenarbeit zwischen Finanzverwaltung und Beraterschaft sorgen. Ein hochrangiger Finanzbeamter hat einmal von „Vorratsauskünften“ gesprochen, die bestimmte Berater anfordern und deren Verhalten letztlich zur Gebührenpflicht der verbindlichen Auskunft geführt hat. Dieses Verhalten darf aber nicht dazu führen, dass alle Steuerberater in „Sippenhaft“ genommen werden.

Mich würden Ihre Erfahrungen mit verbindlichen Auskünften interessieren. Kennen auch Sie Taktiken der Finanzverwaltung, die auf eine Verweigerung einer verbindlichen Auskunft hinzielen? Oder, falls Sie Finanzbeamter sind: Welches sind für Sie die größten Ärgernisse bei den Anträgen?

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

25 − 16 =