Ein schönes Wort: Steuerpause

Schon in der Schule waren die Pausen mit das Schönste. Eine Pause von der Steuer hört sich daher umso besser an. Ob es eine solche Steuerpause gibt, ist bei der Erbschaftsteuer fraglich.

Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht (Az: 1 BvL 21/12) seinerzeit angeordnet hat, dass zum 1.7.2016 ein neues Erbschaftssteuerrecht her muss. Tatsächlich wurde das neue Gesetz jedoch erst am 9.11.2016 verkündet. Streitbefangen ist nun in diesem Zusammenhang, ob dies eine zulässige echte Rückwirkung ist oder ob in der Zeit vom 1.7.2016 bis zum 9.11.2016 eine Steuerpause eingetreten ist.

Das erstinstanzliche FG Köln urteilte am 8.11.2018 (Az: 7 K 3022/17), dass keine Steuerpause dadurch eingetreten ist, dass der Gesetzgeber es nicht geschafft hat, das neue Erbschaftssteuerrecht rechtzeitig zu verabschieden. Die insoweit im neuen Gesetz angeordnete echte Rückwirkung in Bezug auf die neugefassten, verschärften Regelungen zum Übergang von Betriebsvermögen soll ausnahmsweise zulässig sein. Wie unsicher die erste Instanz bei dieser Entscheidung jedoch zu sein scheint, zeigt die Tatsache, dass das Wörtchen ausnahmsweise in Klammern gesetzt wurde.

Nun liegt der Fall beim BFH unter dem Aktenzeichen II R 1/19. Und höchstwahrscheinlich wird sich in ein paar Jahren hiermit auch noch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen müssen. Irgendwann wird aber sicherlich Gewissheit bestehen.

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