Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer – Wann lohnt es sich? (Teil 2)

Zehn typische Ausgaben aus der Einkommensteuererklärung von Arbeitnehmern – Teil 2.

Sonderausgaben

  1. Spenden, Mitgliedsbeiträge

Nicht vergessen werden sollten Spenden und Mitgliedsbeiträge. Voraussetzung ist, dass der Empfänger einen steuerbegünstigten Zweck verfolgt, in der Regel also als gemeinnützig anerkannt ist. Besondere Beachtung verdient noch der Umstand, dass der Gesetzgeber auch Spenden an politische Parteien zum Abzug zulässt. Tatsächlich ist die steuerliche Begünstigung hier sogar noch höher, als bei sonstigen Spenden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Außergewöhnliche Belastungen

Trügerisch ist die Abzugsfähigkeit außergewöhnlicher Belastungen. Denn diese sind ausnahmslos nur abzugsfähig, soweit sie der Höhe nach die Zumutbarkeitsgrenze übersteigen. In aller Regel lohnt sich das Sammeln von Quittungen für Medikamente und Arztbesuche daher gar nicht.

  1. Außergewöhnliches

Ausnahmen bestehen demzufolge vor allem dann, wenn tatsächlich mal eine außergewöhnlich preisintensiv Ausgabe anfiel. Klassiker: Zahnarztrechnung und die neue Brille. Übrigens: wer aus beruflichen Gründen eine Sehhilfe benötigt (Stichwort: Computerarbeitsplatz), sollte die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber prüfen.

Ansonsten hält sich die Rechtsprechung in letzter Zeit zunehmend zurück, was die Anerkennung von Ausgaben in diesem Bereich angeht. Das erscheint mal eher und mal weniger sinnvoll.

  1. Fahrkosten

Lohnenswert ist das Sammeln der Arztrechnungen unter Umständen ebenfalls dann, wenn man regelmäßig den Doc aufsuchen muss. Denn auch die Fahrtkosten zum Arzt sind als außergewöhnliche Belastung dem Grunde nach abzugsfähig. Womöglich wird diese Regelung unter Berücksichtigung der neuen Zuteilung zu Fachärzten künftig noch wichtiger. Ebenfalls abzugsfähig sind die Kosten für die Begleitung der eigenen Kinder zum Arzt.

Haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerker

Letzte Ausgabengruppe: haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen. Die Abzugspalette wird dort immer vielfältiger.

  1. Betriebskostenabrechnung

Wenn schon keine Werbungskosten anfallen, können jedenfalls Mieter regelmäßig eine bestimmte Steuererstattung einplanen. Denn nach dem Einlenken der Finanzverwaltung vor einigen Jahren wurde die Betriebskostenabrechnung der Mietwohnung zum persönlichen kleinen Steuersparmodell. Was für den Fiskus eine Katastrophe ist – weil die Regelung aber auch wirklich überhaupt keinen Sinn ergibt – freut den Einzelnen. Mehr zum Thema gibt es übrigens demnächst in den NWB Infos für Steuerfachangestellte.

  1. Sonstige Leistungen

Zudem ergeben sich immer mehr Fälle aus der Rechtsprechung, die als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt werden. Aktuell sind etwa die Urlaubsbetreuung von Haustieren – kürzlich auch vom BMF anerkannt – und die gestern veröffentlichte Entscheidung zum Hausnotruf. Weitere Konstellationen dürften folgen.

Und noch ein Tipp: Wer etwas Hilfe bei der Organisation der Steuererklärung sucht, kann ab jetzt ganz einfach den Steuerhamster füttern.

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