Erbschaftsteuerreform – es spitzt sich zu

In meinem Blog-Beitrag von 7. Juni hatte ich eine Prognose zu der Frage gegeben, ob die Erbschaftsteuerreform kommen wird. Bis heute halte ich meine Prognose aufrecht. Ich gehe davon aus, dass man sich auf ein neues Erbschaftsteuergesetz einigen, dieses allerdings erst am 8. Juli durch den Bundesrat verabschiedet werden wird. Das führt nach meinem Dafürhalten dazu, dass wir – zumindest – in dem Zeitraum 1. Juli bis 7. Juli 2016 kein verfassungskonformes Erbschaftsteuerrecht oder – um es anders ausdrücken – im Prinzip gar kein Erbschaftsteuergesetz haben werden. Vorausschauende Steuerberater (ich könnte auch sagen „offensiv beratende“ Kollegen) weisen ihre vermögenden Mandanten bereits jetzt auf dieses Zeitfenster hin und bereiten die Vermögensübertragungen genau für diesen kurzen Zeitraum vor.

Für den Fall, dass sich die Annahme der Verfassungswidrigkeit als unzutreffend herausstellt und doch Schenkungsteuer anfallen sollte, werden Widerrufsvorbehalte vereinbart. Zwar hat der Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts durchklingen lassen, dass der 30. Juni wohl nicht als Ausschlussfrist zu versehen sei. Allerdings spricht der klare Wortlaut der entsprechenden Verfassungsgerichtsentscheidung nicht nur nach meinem Dafürhalten gegen diese Auffassung. Ich bin gespannt, ob sich der Gesetzgeber auf dieses dünne Eis begeben wird und es billigend in Kauf nimmt, dass möglicherweise enorme Vermögen vollständig erbschaftsteuerfrei übergehen.

Weitere Infos:
Herold: Kommt die Erbschaftsteuerreform? Eine Prognose

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