Evaluation der GoBD scheitert an Untätigkeit der Steuerberater

Zugegebenermaßen hadere ich manchmal mit unserem Berufsstand – so zuletzt im Zusammenhang mit den GoBD. Nachdem die Vertreter von Steuerberaterkammer und -Verband von ihren Mitgliedern – zumeist mündlich vorgetragene – Beschwerden bezüglich übereifriger Betriebsprüfer entgegennehmen mussten, haben sie dazu aufgerufen, die Beschwerden hinsichtlich überzogener „GoBD-Prüfungen“ schriftlich vorzutragen, damit a) ein „rundes Bild“ entsteht und b) die zusammengetragenen Informationen bewertet und gemeinsam mit dem BMF für eine Evaluation, also eine Neu oder -Feinjustierung gesorgt werden kann. Doch die Ernüchterung kam nun:

Es sind zu wenig Beschwerden vorgetragen worden, so DStV-Präsident Harald Elster während des Deutschen Steuerberatertages. Eine Evaluation der GoBD wird daher wohl nicht stattfinden. Wenn ich es richtig verstanden habe, kamen die Beschwerden weitestgehend nur aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen – jedenfalls zu wenig, um das BMF davon zu überzeugen, das „Fass noch einmal aufzumachen“. Man habe vom BMF zwar die Zusage erhalten, dass dieses die Finanzämter, die über das Ziel hinausschießen, „in die Schranken weisen würde“. Darauf würde ich mich allerdings nicht verlassen und finde es äußerst bedauerlich, dass die Chance, die GoBD „aufzuweichen“, nicht ergriffen werden konnte. Falls es in den anderen Bundesländern tatsächlich keine Beanstandungen des Vorgehens der Betriebsprüfer gibt, ist das selbstverständlich erfreulich. Die Steuerberater in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen werden nun aber wohl endgültig damit leben müssen, dass Buchhaltungen und Vorsysteme ihrer Mandanten in vielen Fällen als nicht GoBD-konform beurteilt werden und Hinzuschätzungen drohen. Kammer und Verband darf dann kein Vorwurf gemacht werden.

 

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