HRE-Chef auf der Anklagebank – War da was vor 10 Jahren?

Finanzkrise!!!!!!!!! Vor fast 10 Jahren begann mit der sogenannten „Subprime-Krise“ eine ausgeprägte Finanz- und Wirtschaftskrise, die uns in Europa wegen fehlender Problemlösungskompetenz, vielleicht auch fehlenden Willens für ursachengerechte Lösungen immer noch beschäftigt. Nun wird einem der Akteure, dem ehemaligen Chef der Hypo Real Estate, der Prozess gemacht, wenn auch nicht wegen der damaligen Geschäftspolitik, so denn wegen des Vorwurfs der unrichtigen Darstellung in der Finanzberichterstattung. Das will ich zum Anlass nehmen, den damaligen Auslöser, der wegen vieler ökonomischer Schwächen in anderen Bereichen wie ein erster fallender Dominostein wirkte, in seiner Grundstruktur, nicht bezogen auf den Einzelfall HRE, in Erinnerung zu rufen.

Damals wurden in der Finanzdienstleistungsbranche Strukturen aufgesetzt, bei denen Zweckgesellschaften (Special Purpose Entities = SPE, Conduits u.s.w.) häufig längerfristige Forderungen, z.B. aus Hypothekenkrediten, oder diese verbriefende Asset Backed Securities erworben hatten. Der Erwerb wurde über die Ausgabe kurzfristiger Wertpapiere (Commercial Papers) am Kapitalmarkt refinanziert. Statt des direkten Erwerbs der Vermögenswerte fanden sich auch synthetische Strukturen, bei denen die mit Forderungen verbundenen Risiken mittels Credit Default Swaps von Zweckgesellschaften übernommen wurden. Die SPE-Konstruktionen wurden teils auch mehrstufig aufgesetzt, so dass die vorhandene Risikostruktur in den vorhandenen Vermögenswerten nicht mehr klar erkennbar wurde. Für die SPE ergaben sich insbesondere Risiken im Hinblick auf den Ausfall der Forderungen aus den Krediten, die Fristentransformation sowie Zins- und Währungsänderungen.

Die zwecks Refinanzierung von den SPE ausgegebenen Wertpapiere wurden regelmäßig in Tranchen mit unterschiedlichem Risikopotenzial eingeteilt. Die mehrstufige Risikostruktur der Wertpapiere reichte von relativ sicheren Senior Notes, die gerne von Ratingagenturen das beste Rating wie AAA erhalten hatten, bis zu Equity Notes, die wie Eigenkapital zunächst die (Ausfall-) Risiken aus den Investments der SPE zu tragen hatten. Forderungsausfälle waren also zunächst von den Gläubigern der Equity Notes zu tragen. Erst danach wurden nachrangige Anleihetranchen belastet. Um das Rating der emittierten Anleihen zu verbessern, übernahmen initiierende Kreditinstitute Liquiditätszusagen und andere kreditverbessernde Maßnahmen.

Die im Bestand der SPE befindlichen Forderungen gegenüber US-amerikanischen Schuldnern oder daraus abgeleitete Wertpapiere waren teils mit erheblichen Ausfallrisiken behaftet, weil die Hypothekenbanken mit aggressiven Vertriebsmethoden auch Kredite an Kunden minderer Bonität (Subprime) ausgegeben hatten. Da aus der Verwertung der Immobilien nur Erlöse mit erheblichen Abschlägen drohten, standen die SPE vor dem Zahlungsausfall. Kam es zum Ausfall dieser Schuldner, führte dies also leicht zum Ausfall bei den Anleihegläubigern.

Angesichts dieser Situation gelang es den SPE kaum mehr, auslaufende Commercial Papers zu rollen, d.h. auslaufende Anleiheschulden durch die Neuausgabe von Anleihen zu refinanzieren. Das löste eine Liquiditätskrise aus, was teils zur Liquidation der Vermögensposten führte. Da die Vermögenswerte wegen des Zusammenbruchs des Handels gar nicht oder nur mit erheblichen Abschlägen zu veräußern waren, wurden teils Anleihebedingungen wirksam, die eine weitere Liquidationspflicht für Vermögensposten auslösten, was den Abwärtstrend verstärkte. Kreditinstitute, die solche SPE initiiert hatten, waren wegen der gewährten Kreditverbesserungsmaßnahmen teils vertraglich verpflichtet, den SPE insbesondere Liquiditätshilfen zu gewähren. In einem ausgetrockneten Finanzierungsmarkt, in dem jeder Marktteilnehmer niemandem mehr traute, waren dann Probleme für die Kreditinstitute unausweichlich.

Weil die realisierten Risiken in den Abschlüssen von Kreditinstituten zuvor nicht sichtbar waren, sei es, weil z.B. die Zweckgesellschaften nicht in den Konzernabschluss einbezogen waren, gewährte Garantien an Zweckgesellschaften nicht abgebildet wurden, vielleicht auch die Risikoberichterstattung nicht zufriedenstellend war, ergaben sich Anknüpfungspunkte für die staatsanwaltliche Ermittlung. Soweit ersichtlich ist dabei am Ende in Deutschland aber wenig an Verurteilung herausgekommen, etwa im Fall der Landesbank Baden-Württemberg. Die Justiz hat sich als zahnloser Tiger erwiesen, nicht nur bezüglich des schwer fassbaren Tatbestands der Untreue, sondern auch im Hinblick auf die Finanzberichterstattung. Damit wurde eine Chance vertan, denn die Erfahrung lehrt, dass wirtschaftlichem Spitzenpersonal ein hartes Strafrecht durchaus berechtigten Respekt einflößen kann. Insoweit ist der Ausgang des nun wohl letzten großen zur Verhandlung kommenden Falles bei der strafrechtlichen Aufarbeitung von Interesse.

Um andere damalige Akteure nicht zu vergessen, sei auch auf die Finanzdienstleistungsaufsicht oder Ratingagenturen zu verweisen, die alle ihren Teil zu den Problemen beigetragen hatten. Im Nachgang der Finanzkrise wurden einige Regelungen für die Rechnungslegung angepasst, wobei man gerade auf internationaler Ebene über die Sinnhaftigkeit kontrovers diskutieren kann.

Habe ich das Gefühl, dass „lesson learned“ für uns gilt und für die Zukunft Schutz entfaltet? Nein, ganz und gar nicht. Die unglückliche Tendenz, die Probleme zu verdecken, wie sie auch auf europäischer Ebene bei der Nichtlösung der „Eurokrise“ bis heute sichtbar wird, die Gefahr eines Trends zur Deregulierung der Finanzdienstleistungsbranche als Ergebnis intensiver Lobbyarbeit, die Nichtanwendung bestehender Regularien, der Diesel-Abgasskandal und viele weitere Probleme rauben mir den Glauben, dass so etwas wie die „Subprime-Krise“ nicht mehr auftritt, aber die Hoffnung stirbt zuletzt……

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