Kann ich die XING-Mitgliedschaft als Werbungskosten absetzen?

Das wurde ich neulich mal gefragt. Kurze Antwort: Ja. Lange Antwort:

Die Frage müssen sich schon einige Nutzer gestellt haben. Denn der Kundenservice von XING hat das als eigene FAQ aufgenommen. Vermutlich aus Haftungsgründen beschränkt man die Antwort auf die Titelfrage dort allerdings auf ein wenig hilfreiches „möglicherweise“.

Der Problemlösung nähert man sich am besten Schrittweise. Zunächst einmal habe ich keinen Zweifel daran, dass die Premium-Mitgliedschaft zu abziehbaren Betriebsausgaben führt. Bei Arbeitnehmern scheint mir das etwas diffiziler. Aus meiner Sicht liefert das Upgrade zur Premiummitgliedschaft unter dem Blickwinkel von Werbungskosten für den Arbeitnehmer generell keinen (übermäßigen) Mehrwert. Jedenfalls kann ich mir für die zusätzlichen Profilfunktionen einen solchen nicht vorstellen. Die mögen vielleicht im Vertriebsinteresse des Arbeitgebers sein, was aber für die Begründung von Werbungskosten nicht weiterhilft. Auch die Goodies bei Vertragsabschluss helfen insoweit nicht weiter, sondern sind aufgrund von Schnittmengen mit der privaten Lebensführung eher schädlich.

Allerdings muss man die Basis- gemeinsam mit der Premiummitgliedschaft betrachten. Letztere ist nicht eigenständig nutzbar, sondern erweitert lediglich erstere. Bei der Basismitgliedschaft fällt es indes nicht schwer, den notwendigen Veranlassungszusammenhang für Werbungskosten zu begründen. Wieviel Geld der Steuerpflichtige für Zusatzfunktionen dann noch (unnötig) ausgibt, bleibt ihm selbst überlassen. Werbungkosten liegen trotzdem vor.

Das gilt zumindest solange, wie nicht die private Lebensführung in erheblichem Maße berührt wird. Die Gefahr sehe ich bei den „zwangsweise“ vom Anbieter bereitgestellten Angeboten nicht. Wer auf Nummer sicher gehen will, hält das Portfolio sachlich, beschränkt sich bei der Interessendarstellung auf Floskeln und Gemeinnütziges und verabschiedet sich aus Freizeitgruppen. Dann klappt es auch mit kritischen Finanzbeamten.

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