Schatz frag mal beim Finanzamt nach unseren Kapitalerträgen!

Die Politik geht auf dem Weg zum gläsernen Steuerbürger in riesigen Schritten voran. Fachlich korrekt ausgedrückt, spricht man natürlich nicht vom gläsernen Bürger, sondern vom Weg zum automatisierten Austausch von Kontodaten. Ob dies gut oder schlecht ist, sei dahin gestellt. Ob man vom gläsernen Bürgern oder zwischenstaatlichem Informationsaustausch spricht, sei ebenfalls jedem selber überlassen, das Ergebnis ist zumindest gleich.

Zum Hintergrund: Über die Bundestagsdrucksache 18/5920 ist von der Bundesregierung ein 56- seitiger Gesetzesentwurf zum Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (und zur Änderung weiterer Gesetze) eingebracht worden. Dieser Gesetzesentwurf ist unter anderem Ausfluss aus der EU- Amtshilferichtlinie und aus rund 50 Verträgen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten. Ziel all dieser gesetzgeberischen und zwischenstaatlichen Bemühungen ist der automatische Datenaustausch unter den einzelnen Staaten, damit niemand durch die Maschen der einen oder anderen Finanzverwaltung schlüpfen kann.

Ausweislich des Gesetzes hört sich die offizielle Redensart dazu wie folgt an: „In den zurückliegenden Jahren haben sich grenzüberschreitender Steuerbetrug und grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu einer erheblichen Herausforderung für die Steuerverwaltungen der einzelnen Staaten entwickelt. Der gestiegenen Anzahl von Möglichkeiten, international investieren und sich aufgrund fehlender steuerrechtlicher Transparenz einer korrekten Besteuerung entziehen zu können, kann mit einem zeitnahen Austausch steuerrelevanter Informationen zwischen den Finanzverwaltungen der einzelnen Staaten begegnet werden. (…) Mit dem vorliegenden Gesetz soll die Anwendung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (…) geregelt werden.“

Inhaltlich ist daher (vereinfacht dargestellt) festgelegt, dass die Wohnsitzstaaten durch die Finanzverwaltung eines anderen Staates informiert wird, wenn ein Steuerpflichtiger dort ein Konto inne hat. Damit dies gelingt müssen Finanzinstitute (also insbesondere Banken, Versicherungen und Co.) ausweislich des vorliegenden Gesetzesentwurfs Daten von Konten weitergeben, die von ihnen für Personen geführt werden, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten oder entsprechenden Vertragsstaaten steuerpflichtig sind. Einmal im Jahr müssen diese Daten an den Staat übermittelt werden, damit dieser die Informationen mit den Finanzverwaltungen der anderen Länder tauschen kann.

Insbesondere geht es dabei um Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtstag und Geburtsort der entsprechenden Person. Neben diesen personenbezogenen Daten werden natürlich auch Kontonummern, Jahresenddaten und Kapitalerträge übermittelt.

Leider kein Karnevalsscherz ist, dass der Finanzausschuss an Hoppeditz Erwachen am 11.11.2015 mit den Stimmen aller Fraktionen dem Gesetzesentwurf zugestimmt hat.

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