Serie „Bilanzskandale“: Bilanzfälschung im Anhang des Jahresabschlusses

Manipulationen im Anhang? Geht das? Aber ja. Durch falsche bzw. fehlende Informationen wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens besser dargestellt als sie tatsächlich ist. Wenn gefälscht wird, dann muss alles zueinanderpassen. Oder wie schrieb vor einiger Zeit ein Studierender: „Bilanzfälschung ist aufwendig“.

Keine Sorge, ich hatte in der Vorlesung nicht zur Bilanzfälschung ermuntert. Im Gegenteil. Ziel war, zwischen Bilanzfälschung und Bilanzkosmetik zu unterscheiden. Anhand von Geschichten zu Big Manni von Flowtex lassen sich einige Beispiele der Bilanzfälschung verständlich erläutern. So bleiben die Inhalte bei den Zuhörern hängen.

Zurück zum Anhang. Im Vergleich zur Bilanz und GuV gibt es weniger verschiedene Möglichkeiten, den Anhang zu manipulieren. Werden in der GuV fiktive Umsätze ausgewiesen oder in der Bilanz fiktive Vermögenswerte aktiviert, muss der Anhang entsprechend stimmig sein. Als Bilanzleser wird es möglicherweise schwierig nachzuvollziehen sein, wieso der Buchwert des Anlagevermögens in einem großen Umfang zugenommen hat oder beispielsweise worauf das Umsatzwachstum basiert.

Verschleiert werden kann unter anderem die Einbeziehung der Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten. Durch die Aktivierung derselben wird das Ergebnis in dem betroffenen Geschäftsjahr geschont. Ein weiterer Trick besteht beispielsweise auch darin, Abfindungen an frühere Mitglieder der Geschäftsführung oder aber Eventualverbindlichkeiten aus Haftungsfreistellungserklärungen nicht anzugeben. Einige Inhalte, die nicht angegeben werden, können nur schwer aufgedeckt werden, da möglicherweise weitere Geschäftsunterlagen vernichtet wurden.

Anders sieht es beispielsweise bei einer fehlenden bzw. unvollständigen Offenlegung von negativen Ereignissen nach dem Bilanzstichtag aus. Sofern das Ereignis in der Region des Unternehmenssitzes und die Auswirkungen auf dieses bekannt sind, könnte der Bilanzleser an dieser Stelle stutzig werden. Beispiel? Konkurrent lässt sich nach dem Bilanzstichtag in der Nähe nieder und es wird befürchtet, dass dieser aufgrund besserer Produkte und Preise beim eigenen Unternehmen zu einem deutlichen Umsatzrückgang führt. Kurzum: Alle Ereignisse, die für die Zukunft des Unternehmens von erheblicher Bedeutung sind.

Genug mit Bilanzdelikten für 2017. Anfang Januar erfahren Sie mehr über die Manipulation des Lageberichts.

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