Serie „Bilanzskandale“: Gegenmaßnahmen durch Corporate Governance im Bereich des Vorstands

Im Bereich der Corporate Governance gibt es einige Maßnahmen, die dem Fälschen von Bilanzen entgegenwirken können. Die Möglichkeiten einzelner Bereiche des Unternehmens sollen in den folgenden Beiträgen genauer analysiert werden. Der erste Beitrag widmet sich dem Vorstand, denn die Fälle der Vergangenheit haben gezeigt: Der Fisch stinkt oft vom Kopf.

Trifft ein Vorstand Entscheidungen allein, können dadurch Manipulationen der Bilanz länger geheim gehalten werden. Ob die gemeinsame Führung und Findung von Entscheidungen dem jedoch entgegenwirken, ist generell nicht eindeutig zu beantworten. Jedoch kann das Kollegialprinzip bei der Vermeidung von Bilanzskandalen eingesetzt werden, da die gegenseitige Überwachung effizienter ist. Hier muss vor allem auch der Aufsichtsrat darauf achten, ob diese gegenseitige Kontrolle seitens der Vorstandsmitglieder auch wirklich erfolgt.

Ebenso kann die Vergütung des Vorstands der Bilanzmanipulation entgegenwirken. Wenn variablen Gehaltsbestandteilen mehr Gewicht gegeben wird, besteht die Gefahr, dass durch künstliche Erhöhung der beeinflussbaren Vergütung die eigentlichen Führungsaufgaben vernachlässigt werden.

Der Vorstand sollte sich darum kümmern, dass das Unternehmen einen eigenen Verhaltenskodex („Code of Ethics“) erarbeitet und im Unternehmen umgesetzt wird. Dieser Kodex kann den Mitarbeitern helfen, sich in einzelnen Fällen daran zu orientieren. Daher ist es wichtig, dass der erarbeitete Kodex nicht nur den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird, sondern vor allem auch im Unternehmensalltag gelebt werden.

Damit Mitarbeiter im Falle eines Verdachtes der Bilanzmanipulation diesen auch äußern, sollte der Vorstand entsprechende Möglichkeiten im Unternehmen schaffen. Nur wenn ein Mitarbeiter keine persönlichen Konsequenzen wie bspw. den Verlust des Arbeitsplatzes befürchtet, wird er seinen Verdacht mitteilen. Dies betrifft vor allem Mitarbeiter aus dem Finanz- und Rechnungswesen, da die dahinterstehenden Manipulationen immer in der Buchhaltung erfasst werden. Für die Meldung einer möglichen Bilanzfälschung sollte es im Unternehmen eine zentrale Anlaufstelle oder einen Ombuds- oder Vertrauensmann geben, sodass den Mitarbeitern Angst vor Vergeltungsmaßnahmen genommen wird. Ebenso muss die Wahrung der Anonymität des Informanten gewährleistet werden.

Wie die Erfahrung ebenfalls zeigt, ist insbesondere auch die Vermeidung von Interessenskonflikten ein Ansatzpunkt bei der Bekämpfung von Bilanzmanipulationen ein wichtiger Punkt. In diesem Zusammenhang ist vor allem die Transparenz bei der Offenlegung von bestehenden Interessenskonflikten wichtig, der dann auftreten kann, wenn der Vorstand Nebentätigkeiten übernimmt, wie z.B. die Übernahme von Aufsichtsratsmandaten.

Lesen Sie im Februar, was im Bereich der internen Revision getan werden kann.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

87 − 81 =