Serie „Bilanzskandale“: Wie der Aufsichtsrat Bilanzmanipulationen entgegenwirken kann

Die neue Serie aufgedeckter Bilanzskandale wirft die Frage auf, was Aufsichtsräte tun können, um Bilanzmanipulationen zu erkennen bzw. vorzubeugen. Auch wenn die Fälscher unvorsichtigerweise ihre Handlungsanweisungen zum Aufpumpen des Vermögens oder der Umsatzerlöse schamlos per E-Mail versenden, sind die Möglichkeiten für Aufsichtsräte begrenzt.

Wie beginnt bzw. endet die Möglichkeit der Überprüfung auf Echtheit? Bei einem vorgelegten gefälschten Vertrag mit einem fiktiven Kunden, einem gefälschten Wertgutachten über den angeblichen Wert eines Grundstücks? Auch wenn der Aufsichtsrat den Vorstand kontrollieren muss und sich zu einzelnen Themen ein eigenes Bild machen kann – alle Verträge kann er nicht auf ihre Echtheit überprüfen.

Diese Fragen thematisieren, wie schwierig die Herausforderungen für die Aufsichtsratsmitglieder sein können. Der folgende Beitrag zeigt auf, wie der Aufsichtsrat bzw. durch die Auswahl der Mitglieder des Gremiums versuchen kann, Bilanzmanipulationen zu verhindern.

Fachliche und persönliche Voraussetzungen an die Mitglieder des Aufsichtsrates

Die Bilanzskandale der Vergangenheit zeigen: Bilanzmanipulationen wurden häufig durch die Oberflächlichkeit und wenig professionelles Verhalten des Gremiums ermöglicht. So wurden die Mitglieder für das Aufsichtsgremium nicht nur häufig mit großen Namen besetzt. Auch persönliche Vorlieben des Vorstands wurden berücksichtigt oder Aufsichtsräte bevorzugt, zu denen der Vorstand gute Verbindungen hat. Kritik war in vielen Gremien wenig vorhanden, es wurden sich gegenseitig Posten zugeschanzt.

Dies hat sich durch die zunehmenden Anforderungen an die Aufsichtsräte jedoch in den letzten Jahren deutlich verringert. Bei der Auswahl von neuen Aufsichtsräten spielt der Faktor Kompetenz eine wichtige Rolle. Auch melden sich zunehmend Investoren kritisch zu Wort, wenn sie einen vorgeschlagenen Kandidaten für nicht geeignet halten.

Neben fachlichen und persönlichen Kompetenzen spielen auch die Themen Unabhängigkeit des Aufsichtsrates sowie ausreichende zeitliche Ressourcen für das Mandat nunmehr eine bedeutende Rolle. Multi-Aufsichtsräte sind in letzter Zeit immer wieder mit kritischen Anmerkungen in der Presse aufgetaucht.

Vermeidung von Interessenskonflikten der Mitglieder des Aufsichtsrates

Auch wenn ein Interessenskonflikt eines Mitgliedes durch die Nichtteilnahme an einer Abstimmung meistens gelöst wird, wird es bei institutionellen Interessensgegensätzen oftmals problematisch. Diese sind darin begründet, dass ein Aufsichtsratsmitglied als Vertreter eines Großaktionärs oder eines wichtigen Kunden im Kontrollgremium dabei ist. Hier kommt die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder ins Spiel. Wann ein Mitglied als abhängig gilt, wird derzeit kontrovers diskutiert.

Einrichtung eines Prüfungsausschusses

Mit steigender Größe des Aufsichtsrates werden Diskussionen zu speziellen Themen, bei denen es in tiefe Details geht, oftmals schwierig umsetzbar sein. So kann ein Gremium mehr als 20 Mitglieder haben, da beispielsweise auch Arbeitnehmervertreter mit dabei sind. Um die notwendigen Fragen im Detail besprechen zu können, kann daher die Einrichtung von Ausschüssen zu bestimmten Themen dieses Problem lösen.

Beim Prüfungsausschuss, der sich insbesondere auch mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses beschäftigt, ist es wichtig, dass dieser nicht nur aus „Abnickern“ besteht. Allerdings darf der Prüfungsausschuss sich nicht proaktiv in die operative Buchhaltung des Unternehmens einmischen. Vor allem aber ist es nicht die Aufgabe des Prüfungsausschusses, besondere Buchhaltungspraktiken zu genehmigen. Er sollte sich jedoch aktiv am Dialog mit dem Wirtschaftsprüfer beteiligen und dies nicht dem Vorstand allein überlassen. So kann der Prüfungsausschuss beispielsweise verlangen, bei der Abschlussbesprechung mit dem Wirtschaftsprüfer dabei zu sein. Dies gibt die Möglichkeit, mit ihm direkt Fragen zu erörtern.

Fazit

Leider haben all diese Maßnahmen bei den aktuellen Skandalen offenbar nicht dazu beigetragen, Bilanzmanipulationen zu verhindern. Offenkundig fühlten sich die Fälscher zu „sicher“.

Vielleicht kann die digitale Datenanalyse Abhilfe schaffen? Dies werde ich in einem weiteren Beitrag demnächst beleuchten. Lesen Sie Anfang Mai, wie im Bereich der Abschlussprüfung Bilanzmanipulationen entgegengewirkt werden kann.

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