Serie „Bilanzskandale“: Wie die Rechnungslegung Bilanzskandalen entgegenwirken kann

Durch zunehmende Transparenz sowie den Chancen durch die Digitalisierung kann die Rechnungslegung einen Rahmen schaffen, der Bilanzmanipulationen erschwert. Wie die aktuellen Fälle der aufgedeckten Bilanzskandale jedoch zeigen, haben die bisherigen Maßnahmen nicht ausgereicht. Trotz allem können die Rahmenbedingungen so verändert werden, dass Manipulationen immer schwieriger werden und die Gefahr der Aufdeckung steigt. Dies trägt dann hoffentlich zu einem deutlich reduzierten Anreiz für Bilanzmanipulationen bei.

Im folgenden Beitrag werden die Möglichkeiten zur Vermeidung von Bilanzmanipulationen aus Sicht der Rechnungslegung dargestellt.

Umfangreiche Berichtspflichten

Eine zeitnahe Bereitstellung von entscheidungsrelevanten und zukunftsbezogenen Informationen trägt den Ansprüchen der Investoren zunehmend Rechnung. Dadurch werden die Unternehmen zu immer mehr Transparenz verpflichtet. Die Bedeutung der Kapitalflussrechnung hat in den letzten zwei Jahrzehnten zudem deutlich zugenommen. Sie wurde im Rahmen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) für Unternehmen verpflichtend. Dies gilt ebenso für die Segmentberichterstattung.

Bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes wurden die Pflichten erst vor kurzem ausgeweitet. Hier zeigt sich jedoch noch Verbesserungspotenzial, um die Vergleichbarkeit der Berichte verschiedener Unternehmen für Investoren zu ermöglichen. Bisher gibt es noch keine Pflicht, diesen neuen Bericht extern von einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Dennoch nutzen viele Unternehmen diese Möglichkeit.

Fast Close – Beschleunigung der Erstellung des Jahresabschlusses

In den letzten Jahren hat sich die Erstellung der Jahresabschlüsse erheblich beschleunigt. Dies kann einerseits positiv bewertet werden, da so eine permanente Beurteilung von Sachverhalten und eine damit verbundene Prüfung erfolgt. Diese Veränderung kann die Effizienz eines Unternehmens aufzeigen. Allerdings besteht jedoch die Gefahr eines Qualitätsverlustes durch den entstehenden Zeitdruck des Fast Close, sodass dies zu einer geringeren Verlässlichkeit führen kann.

Dieser Zeitdruck wirkt sich nicht nur auf die Abschlusserstellung, sondern auf die darauffolgende Prüfung aus. Somit muss der Fast Close einem kritischen Blick unterzogen werden, auch wenn jederzeit aktuell verfügbare Zahlen sicherlich vorteilhaft sind.

Berichterstattung über XBRL

Der gedruckte Geschäftsbericht ist in Zeiten der Digitalisierung nicht mehr zeitgemäß. Einige Unternehmen stellen ihren Geschäftsbericht mittlerweile nur noch digital zur Verfügung. Die Berichte werden in der Regel als pdf-Datei oder im HTML-Format für die Stakeholder zum Abruf auf der Website bereitgestellt. Die Möglichkeiten einer Auswertung bzw. einer Weitergabe der Daten sind dadurch jedoch erheblich eingeschränkt.

XBRL ist eine Web-Sprache, die auf XML basiert, mit der elektronische Dokumente für die Finanzberichterstattung erstellt werden können. Die Verwendung dieser Web-Sprache ermöglicht eine vereinfachte Auswertung, Präsentation sowie Verarbeitung der Daten. Durch die Nutzung können Auffälligkeiten in Berichten leichter erkannt werden. Bisher müssen Unternehmen in Deutschland lediglich die E-Bilanz im XBRL-Format erstellen und ans Finanzamt übermitteln.

Eine Ausweitung dieser Pflicht könnte die Arbeit für Wirtschaftsprüfer vereinfachen, wenn diese nach einer Einarbeitung mit der Taxonomie vertraut sind. Denn das Format der XBRL ist einheitlich, sodass dies die Weiterverarbeitung der Daten erleichtert.

Durchsetzung der Offenlegungspflichten

Trotz der bestehenden Offenlegungspflichten gibt es eine „Publizitätsverweigerungstradition“, die von den deutschen Justizbehörden offensichtlich toleriert wird. Auch die derzeitigen Regelungen zur Androhung von Bußgeldern bis zu 25.000 € scheinen daher nicht ausreichend zu sein.

Ein Zwang, der die Offenlegungsmentalität erheblich verbessert, wäre eine wichtige Maßnahme zur Vermeidung von Bilanzskandalen. Wenn Bußgelder nicht ausreichen, sollte hier über andere Möglichkeiten nachgedacht werden. Sofern einem Unternehmen die Gefahr des Entzugs einer Lizenz droht, könnte dies möglicherweise zu einer Verbesserung der Offenlegungsmentalität führen. Allerdings ist dies wiederum nur für einige Unternehmen anwendbar. Weitere Ideen sind beispielsweise das Streichen bzw. die Verweigerung von Subventionen oder anderen Förderungen für Unternehmen, die ihrer Pflicht nicht nachkommen. Zusätzlich dazu sollten die Bußgelder deutlich angehoben und beispielsweise abhängig von den Umsatzerlösen des Unternehmens sein.

Lesen Sie Anfang Juni, welche weiteren Maßnahmen bzw. Reformen Bilanzskandalen entgegenwirken können.

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